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Grundsteuer Eingabe von Gemarkung, Zähler und Nenner wird nicht akzeptiert

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    Grundsteuer Eingabe von Gemarkung, Zähler und Nenner wird nicht akzeptiert

    Hallo zusammen,

    im Schreiben zur Aufforderung der Eingabe der Daten zur Grundsteuerreform wird im Hauptvordruck die Gemarkung und der Zähler zum Grundstück nicht übernommen, obwohl ich die Daten eingebe, wie sie im Grundbuchauszug und auch im Schreiben selbst stehen. BORIS liefert ebenfalls die Nummer.




    So der Hammer dieses Formular - mehr als frech und Elster stürzt dauernd ab. Wer kann dem hier Verzweifelten helfen ?

    Grüße
    Michael
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    #2
    Der Fehler dürfte weiter unten die Zeile 11 betreffen, nicht die Flurstücksnummer.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das was Charlie24 sagt stimmt vermutlich auch.
      Aber erstmal musst Du auch den Anteil an der wirtschaftlichen Einheit eintragen.

      Deine Fehlermeldung vermutlich:

      Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern
      * Gemarkung
      * Flurstück: Zähler
      * Fläche in m²
      * zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner
      sind unvollständig.

      So der Hammer, dass "Die Angaben ... zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner... sind unvollständig." ja direkt in der Fehlermeldung steht Absolute Frechheit, sowas

      Gruß
      Sepp
      Zuletzt geändert von Sepp; 10.07.2022, 18:00.

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        #4
        Erstmal Danke für die 100% schnellen Antworten - top ! "Der Hammer" bezieht sich auf Elster - gestern war es nicht erreichbar - heute den ganzen Tag mit Stocken und Abbrüchen und gerade tut es wieder nicht ... und das Formular ist eine Goldgrube für Steuerberater - aber vielen lieben Dank für die Antworten - sobald Elster wieder tut werde ich es versuchen.

        By the way : Grundbuchblatt 15.614 lt. Notarvertrag trage ich wie ein ? 15 ? oder 15614 ... sind nur Nummern erlaubt.

        Grüße,
        Michael
        Zuletzt geändert von MH_NT; 10.07.2022, 18:16.

        Kommentar


          #5
          sobald Elster wieder tut werde ich es versuchen.
          Soeben habe ich zu dem Thema einen ausführlichen Beitrag veröffentlicht. Der passt zwar nicht für alle Bundesländer, aber immerhin für 12.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Wow, dank der super Anletung die sicher Vielen hilft funktioniert es Danke !

            Schönen Abend und nochmals Danke
            Michael

            Kommentar


              #7
              Bei meinen Grundsteuer wird die Gemarkung und Quadrat Meter auch nicht akzeptiert. Alle Datei sind vorhanden aber nichts funktioniert

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                #8
                Hast du neben diesem Foreneintrag auch die verknüpfte Anleitung schon gelesen?
                (Ich weiß, lesen von solchen Anleitungen macht keinen Spaß, aber bei dem komplizierten Steuerrecht muss das nun mal leider sein.)

                Wenn Du auch mit der Anleitung nicht weiterkommst, dann brauchen wir Screenshots von deinen Eingaben und den Fehlermeldungen.
                Nur so können wir dir weiterhelfen.

                Gruß
                Sepp

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                  #9
                  Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe, aber leider komme ich trotzdem nicht weiter. Ich habe die Anleitung gelesen, aber irgendwie verstehe ich es trotzdem nicht:
                  Ganz konkret: Uns gehört als Ehepaar ein Einfamilienhaus auf 751 qm Grund. In der Information steht Flurstück: Zähler 00288 / Flurstück Nenner: 000 Die 3 Nullen nimmt das System nicht - muss ich da was ausrechnen / anderes eintragen??
                  Danke für eure Hilfe!!


                  Ich habe das gleiche Problem: ich kann die Angaben aus der Information nicht in das Formular eintragen z.B. Gemarkung Rheydt ( Stadtteil von Mönchengladbach ) , das System nimmt nur Mönchengladbach; bei Nenner steht 000, das System will keine Nullen, unsere Fläche ist 751 qm, das System nimmt nur 750 ????
                  Zuletzt geändert von Buchfee; 12.07.2022, 14:19.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Buchfee Beitrag anzeigen
                    Ich habe das gleiche Problem
                    Gut dass Du diesen Thread gefunden hast Sonst müsstest Du immer noch kämpfen.

                    Kommentar


                      #11
                      Buchfee
                      Bitte lies die Anleitung von Charlie24 durch, insbesondere hinsichtlich des Unterschieds zwischen

                      - Flurstücksnummer (Zähler und Nenner ==> Begrifflichkeiten des Katasteramts, hat nichts mit mathematischem Bruch zu tun)
                      - Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil in Prozent (als Bruchteil mit Zähler und Nenner; mathematischer Bruch)
                      - Anteil der einzelnen Eigentümer (als Bruch mit Zähler und Nenner; mathematischer Bruch, bei Alleineigentum ist das 100%, sprich 1/1)


                      Die Begriffe "Zähler" und "Nenner" werden in 3 völlig unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet !

                      Gruß
                      Sepp

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                        #12
                        Lieber Sepp und lieber Charlie24,

                        dank euch steig ich soglangsam dahinter - es ist doch einfach frech, was die Macher sich da einfallen lassen haben - ich geh von einer erheblichen Fehlerquote bei der Erfassung aus.
                        Dreifach unterschiedliche Verwendung von Zähler und Nenner - nur was für Menschen vom Fach und nur mit der Erklärung von Dir Sepp verständlich.

                        Dazu kommt, dass die Informationen eigentlich vorliegen, aber jetzt von den Eigentümern zusammengeführt werden müssen, weil die Damen und Herren es nicht schaffen, die Daten maschinell zusammenzuführen ...daher nochmals Danke für eure Erklärungen​​​​​​.​

                        Aber ich komm mit dem Grundstück meiner Mutter nicht durch, da dort noch Garagen mit Fremdnutzung abgezogen und die eigene dazu gezählt werden muss...ich werde mich da beraten lassen müssen.

                        Nochmals eine kurze Frage an euch 2 Experten:

                        Grundbuchblatt 15.614 lt. Notarvertrag trage ich wie ein ? 15 ? oder 15614 ... sind nur Nummern erlaubt.


                        By the way:
                        Heute war auf tageschau.de das Thema mit Elster auch:
                        https://www.tagesschau.de/wirtschaft...bleme-101.html

                        Na, wenn 100.000 parallele Zugriffe - welche Überraschung - ein Problem darstellen dann gute Nacht Finanzbehörde.

                        Grüße,
                        Michael

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                          #13
                          Das Problem ist, dass ELSTER (Mein ELSTER) sich als Programm daran halten muss, was sich die einzelnen Gestalter der Papiervordrucke so ausgedacht haben
                          und was dort für steuerfachliche Begriffe verwendet werden. ELSTER kann und darf da nicht zu stark abweichen weil je nach Bundesland sowohl Papier als auch elektronische Daten gleichermaßen verarbeitet werden können müssen.
                          Wenn ich mir hier im Forum ansehe, wie viele Anwender nach der Übernahme der Daten aus dem Schreiben meinen "so, fertig" ohne sich um
                          den zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Anteil oder um die Zuordnung zum Bodenrichtwert zu kümmern (und hier hat Mein ELSTER die 1:1 (!!!) - Umsetzung des Papiervorducks)
                          dann frage ich mich auch, wie die Papiervordrucke so jemals ohne umfangreiche Rückfragen des Sachbearbeiters verarbeitet werden sollen.

                          Ich persönlich gehe mittlerweile davon aus, dass es Neuveröffentlichungen der amtlichen Anleitungen geben wird...
                          Nur leider liest ohnehin kaum jemand mehr Anleitungen...

                          Bezüglich der Frage zum Grundbuchblatt:
                          Das würde ich mit 15614 angeben.

                          Gruß
                          Sepp

                          Zuletzt geändert von Sepp; 11.07.2022, 23:40.

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                            #14
                            Na, wenn 100.000 parallele Zugriffe - welche Überraschung - ein Problem darstellen dann gute Nacht Finanzbehörde.
                            Naja, es waren m. E. wohl weit über 100.000 Zugriffe, die das Portal vorübergehend in die Knie gezwungen haben, jedenfalls ist das heute Nachmittag

                            gelöst worden. Die eigentlichen ELSTER-Annahmeserver können mehr als 1 Mio. Übermittlungen täglich verarbeiten, das Portal Mein ELSTER ist dafür

                            anscheinend nicht ausgelegt. Immerhin hat man das Problem in relativ kurzer Zeit gelöst. Das ist bei Mein ELSTER nicht immer selbstverständlich.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich persönlich gehe mittlerweile davon aus, dass es Neuveröffentlichungen der amtlichen Anleitungen geben wird...
                              Das zu glauben fällt mir schwer !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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