Grundsteuer Eingabe von Gemarkung, Zähler und Nenner wird nicht akzeptiert

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #31
    ... mir gehört jedoch nur ein Teil (genau die hälfte) "Nenner 1" vom ganzen also "Zähler 2".
    Es ist genau umgekehrt ! Zähler 1 und Nenner 2 sind die Hälfte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Flurstück
      Neuer Benutzer
      • 15.08.2022
      • 2

      #32
      Danke ,
      Sorry verschrieben, werde das sofort im Text korrigieren

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      • geadix
        Neuer Benutzer
        • 02.09.2022
        • 5

        #33
        Hallo zusammen, ich verzweifle hier an dem Punkt 11. Bei der Gemarkung weiß ich nicht was ich angeben soll bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner". Ich besitze 1/6 von einer Gemeinschaftsfläche. Was muss ich a eingeben? Bitte um Hilfe

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4268

          #34
          Zitat von geadix Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen, ich verzweifle hier an dem Punkt 11. Bei der Gemarkung weiß ich nicht was ich angeben soll bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner". Ich besitze 1/6 von einer Gemeinschaftsfläche. Was muss ich a eingeben?
          Von welchem Bundesland redest du?
          Bei den Formularen für die Länder, die das Bundesmodell, kommt die Gemarkung in Zeile 9, sowie Flurnummer und Zähler/Nenner des Flrustücks in Zeile 10. Das sind alles Daten, die dir mitgeteilt worden sein sollten oder die du nachschlagen kannst (und je nach Einzelfall können Flurnummer und Nenner hier auch leer sein).

          Komplett etwas anderes ist Zähler und Nenner in Zeile 11. Wenn dir ein Sechstel gehört, ist bei deinem Anteil des Flurstücks offensichtlich der Zähler 1 und der Nenner 6.

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          • geadix
            Neuer Benutzer
            • 02.09.2022
            • 5

            #35
            Zitat von multi Beitrag anzeigen

            Von welchem Bundesland redest du?
            Bei den Formularen für die Länder, die das Bundesmodell, kommt die Gemarkung in Zeile 9, sowie Flurnummer und Zähler/Nenner des Flrustücks in Zeile 10. Das sind alles Daten, die dir mitgeteilt worden sein sollten oder die du nachschlagen kannst (und je nach Einzelfall können Flurnummer und Nenner hier auch leer sein).

            Komplett etwas anderes ist Zähler und Nenner in Zeile 11. Wenn dir ein Sechstel gehört, ist bei deinem Anteil des Flurstücks offensichtlich der Zähler 1 und der Nenner 6.
            Also ich komme aus NRW

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #36
              Zitat von geadix Beitrag anzeigen

              Also ich komme aus NRW
              Da NRW das Bundesmodell verwendet, gilt das von mir gesagte.

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              • geadix
                Neuer Benutzer
                • 02.09.2022
                • 5

                #37
                Zu meinem Besitz gehört ein Grundstück mit unserem Haus drauf und es gibt ein Flurstück von dem uns nur ein Teil (1/6) gehört, dieser Teilbereich ist nicht bebaut. Muss ich diesen unbebauten Teilbereich gesondert abgeben bzw. überhaupt angeben?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45931

                  #38
                  Muss ich diesen unbebauten Teilbereich gesondert abgeben bzw. überhaupt angeben?
                  Nein, nicht gesondert, der gehört anteilig zur wirtschaftlichen Einheit und muss auch so erklärt werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4268

                    #39
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Nein, nicht gesondert, der gehört anteilig zur wirtschaftlichen Einheit und muss auch so erklärt werden.
                    Sprich, es werden zwei Flurstücke als eine wirtschaftliche Einheit erklärt:

                    Das, auf dem das eigene Haus steht, zu 1/1, und das gemeinschaftliche Flurstück zu 1/6.

                    Kommentar

                    • geadix
                      Neuer Benutzer
                      • 02.09.2022
                      • 5

                      #40
                      Es kommt bei mir zu einem Fehler:

                      Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes beziehungsweise ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt. Bitte fügen Sie der Erklärung die Anlage Grundstück hinzu und füllen Sie die erforderlichen Angaben auf der Anlage Grundstück aus.

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                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4268

                        #41
                        Du musst die Anlage GW2 - Grundstück hinzufügen.
                        Das Hinzufügen von Anlagen ist am Beispiel der ESt Erklärung hier beschrieben:

                        Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster

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                        • geadix
                          Neuer Benutzer
                          • 02.09.2022
                          • 5

                          #42
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Sprich, es werden zwei Flurstücke als eine wirtschaftliche Einheit erklärt:

                          Das, auf dem das eigene Haus steht, zu 1/1, und das gemeinschaftliche Flurstück zu 1/6.
                          Ich glaube der hat ein Problem bei dem zählen. Es kommt zu diesem Fehler:

                          Die Summe der unter dem Reiter "Eigentum und Lage" angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der unter dem Reiter "Grundstück" angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

                          Es handelt sich bei dem gemeinschaftliche Flurstück um 81qm und es ist ein Rechenfehler. Was soll ich da Angeben? Grundbuch sagt 1/6 der Fläche, muss ich evtl. eine alternative Angabe zu dem Bruch angeben?

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                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45931

                            #43
                            Wie man die Daten erfassen und die m²-Anteile berechnen muss, wird hier anhand von Tabellenbeispielen beschrieben:

                            Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • Mathias76
                              Neuer Benutzer
                              • 18.09.2022
                              • 1

                              #44
                              Hallo. Hier noch eine kleine Herausforderung.
                              Unser Haus steht auf dem gleichen Flurstück, wie das der Nachbarin. Unser Haus ist nachträglich auf das Grundstück gebaut worden. Es aber Flurstücktechnisch nicht getrennt worden.
                              Was muss ich dann dort als Zähler und Nenner eingeben?

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                              • Hilfsprofi
                                Erfahrener Benutzer
                                • 04.11.2021
                                • 519

                                #45
                                Das weiß hier keiner, ein Blick in die Notarverträge deinerseits ist erforderlich.

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