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Eigentumswohnung und Stellplätze in 2 Hochgaragen- Bayern

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    Eigentumswohnung und Stellplätze in 2 Hochgaragen- Bayern

    Hallo zusammen,

    nur zur Sicherheit nochmal nachgefragt:

    In Bayern werden ja wohl Stellplätze in Hochgaragen etc. unterhalb einer Fläche von 50qm nicht angerechnet.
    Wir haben eine ETW und dazu zwei Stellplätze, die sich in zwei Hochgaragen befinden. Diese Hochgaragen gehören räumlich zur Wohnanlage, befinden sich aber jeweils auf gesonderten Flurstücken.

    Muss ich diese Stellplätze in der Grundsteuererklärung für Bayern jetzt überhaupt angeben?
    Danke schonmal im Voraus!

    Bernhard

    #2
    Meiner Meinung nach musst du die Stellplätze in Zeile 20 ff. bei den baulichen Anlagen zwar aufführen, aber jeweils mit einer Nutzfläche von 0 m²

    Deine Miteigentumsanteile an dem Garagengrundstück musst du unabhängig davon, ob die Nutzfläche der Stellplätze unter oder über 50 m² liegt,

    in jedem Fall erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank Charlie24!

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