Hallo zusammen,
nur zur Sicherheit nochmal nachgefragt:
In Bayern werden ja wohl Stellplätze in Hochgaragen etc. unterhalb einer Fläche von 50qm nicht angerechnet.
Wir haben eine ETW und dazu zwei Stellplätze, die sich in zwei Hochgaragen befinden. Diese Hochgaragen gehören räumlich zur Wohnanlage, befinden sich aber jeweils auf gesonderten Flurstücken.
Muss ich diese Stellplätze in der Grundsteuererklärung für Bayern jetzt überhaupt angeben?
Danke schonmal im Voraus!
Bernhard
nur zur Sicherheit nochmal nachgefragt:
In Bayern werden ja wohl Stellplätze in Hochgaragen etc. unterhalb einer Fläche von 50qm nicht angerechnet.
Wir haben eine ETW und dazu zwei Stellplätze, die sich in zwei Hochgaragen befinden. Diese Hochgaragen gehören räumlich zur Wohnanlage, befinden sich aber jeweils auf gesonderten Flurstücken.
Muss ich diese Stellplätze in der Grundsteuererklärung für Bayern jetzt überhaupt angeben?
Danke schonmal im Voraus!
Bernhard
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