Grundsteuererklärung kann nicht eingereicht werden wegen der Fehler, die keine sind.

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Quest
    Neuer Benutzer
    • 11.07.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung kann nicht eingereicht werden wegen der Fehler, die keine sind.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Grundsteuer-Erklärung kann nicht eingereicht werden, wegen der Fehler, die keine sind.
    Ein Beispiel: Flurstück Nenner ist nicht vorhanden und beim Freilassen des Eingabefeldes kommt eine Fehlermeldung, dass der Flurstück-Nenner obligatorisch ist.
    Die Gemarkung ist auch definitiv korrekt, wird ab er als Fehler angezeigt. Was tun?

    Viele Grüße
  • Sepp
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 364

    #2
    Hallo,

    bisher wurde kein einziger tatsächlicher Programmfehler gemeldet,
    es handelte sich stets schlichtweg um fehlerhafte Eingaben.

    Da es 6 verschiedene Ländermodelle gibt, benötigen wir zunächst die Aussage, um welches Bundesland es geht.

    Aus den aktuellen Problem-Rückmeldungen im Forum, hast Du vermutlich folgende Fehlermeldung,
    die aktuell sehr viele Anwender missinterpretieren.

    Lautet die Fehlermeldung:
    Die Angaben zum Flurstück (Angaben in den Feldern
    * Gemarkung
    * Flurstück: Zähler
    * Fläche in m²

    * zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner)
    sind unvollständig.

    ?


    Dann liegt es weder an der Gemarkung, noch an Nenner des Flurstücks sondern
    daran, dass dein zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil (in Prozent, anzugeben als BRUCHTEIL mit Zähler und Nenner) fehlt.
    Elster markiert hier immer alle von der Fehlermeldung beinhaltete Felder rot,
    unabhängig davon ob diese richtig oder falsch sind (Markierung potentieller Fehlerfelder)
    Du musst das stets im Zusammenhang mit der Fehlermeldung sehen.


    Und wenn Du im Modell "andere Länder" oder "Baden-Württemberg", bist dann lies dir bitte mal die Anleitung von Charlie24 durch
    die er im Forenbereich angepinnt hat. Dann ist auch der nächste Fehler bezüglich der Zuordnung vom Hauptvordruck GW1 zur Anlage Grundstück GW2 weg.

    Ansonsten:
    - Welches Bundesland?
    - Was hast Du eingegeben (Screenshot, kritische Werte schwärzen)
    - Welche Fehlermeldung kommt?

    Gruß
    Sepp
    Zuletzt geändert von Sepp; 11.07.2022, 20:27.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45997

      #3
      Die Anleitung ist hier zu finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

      Der zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil muss in den anderen Bundesländern auch angegeben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Quest
        Neuer Benutzer
        • 11.07.2022
        • 3

        #4
        Danke schön. Jetzt hat es geklappt.
        Die Fehlermeldungen in der Software sind falsch, nicht aussagekräftig und verwirrend. Hoffentlich wird es behoben.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • Sepp
          Erfahrener Benutzer
          • 03.07.2022
          • 364

          #5
          Zu den Fehlermeldungen:

          Verwirrend: Ja, für diejenigen, die nicht mit Mein ELSTER vertraut sind.
          Falsch: Nein

          Ich habe gerade einen Forenbeitrag dazu erstellt.
          Vielleicht kann Charlie24 den ja anpinnen.

          Gruß
          Sepp

          Kommentar

          • Quest
            Neuer Benutzer
            • 11.07.2022
            • 3

            #6
            Wenn ein Feld, z.B. "Gemarkung", absolut korrekt ausgefüllt wird und eine Fehlermeldung "Die Angaben zum Feld 'Gemarkung' sind inkorrekt" kommt, ist diese Fehlermeldung falsch.
            Es war aufgrund der Fehlermeldung nicht möglich, den tatsächlichen Fehler zu identifizieren. Es ist konstruktives Feedback und kein Angriff.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Meiner Meinung nach sind manche Fehlermeldungen und Fehlermarkierungen tatsächlich irreführend, zumindest für Anfänger.

              Das ist aber auch in anderen Formularen bei Mein ELSTER so.. Es wird einfach alles rot markiert, was vielleicht falsch sein könnte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Sepp
                Erfahrener Benutzer
                • 03.07.2022
                • 364

                #8
                Siehe meine Ausführungen unter:
                Grundsteuer: Alle Eingaben auf dem Hauptvordruck sind rot ??? - ELSTER Anwender Forum

                Gruß
                Sepp

                Kommentar

                • Sepp
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.07.2022
                  • 364

                  #9
                  Die Angaben zum Feld 'Gemarkung' sind inkorrekt
                  Wo genau mit diesem Wortlaut kommt der Fehler?
                  Bitte gib mir dazu mal ein paar nähere Informationen, ich würde mir das gerne mal ansehen.

                  Gruß
                  Sepp

                  Kommentar

                  • Sepp
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.07.2022
                    • 364

                    #10
                    Charlie24

                    Es gilt der alte Spruch:
                    Wer A sagt muss nicht unbedingt B sagen. Er könnte auch erkennen, dass A falsch war...

                    Von daher kann auch nicht immer genau eine Fehlerursache zugrunde gelegt werden.

                    Gruß
                    Sepp

                    Kommentar

                    • Picard777
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.05.2006
                      • 7880

                      #11
                      Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
                      Ich habe gerade einen Forenbeitrag dazu erstellt.
                      Vielleicht kann Charlie24 den ja anpinnen.
                      angepinnt und geschlossen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45997

                        #12
                        angepinnt und geschlossen.
                        Ich habe zu dem Beitrag von Sepp am Ende meines ausführlichen Artikels bereits einen Link gesetzt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • Mimamosa
                          Neuer Benutzer
                          • 13.07.2022
                          • 2

                          #13
                          Habe auch die Fehlermeldung in Gemarkung, mal schauen, ob es mit diesen Hinweisen funktionieren wird. Definitiv nicht user*infreundlich gestaltet. Verwirrend und nervig, bis man zu einer Lösung kommt.

                          Kommentar

                          • Sepp
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.07.2022
                            • 364

                            #14
                            Die Fehlermeldungen lassen sich sicherlich verbessern und noch benutzerfreundlicher machen. Da sollte ELSTER auch noch mal ran, die sind halt zu sehr in ihrem "Beamtenfachchinesisch" drin.
                            Inhaltlich fehlerhafte Fehlermeldungen habe ich aber bei der Grundsteuer bisher noch keine gefunden.

                            Gruß
                            Sepp

                            Kommentar

                            • multi
                              Erfahrener Benutzer
                              • 03.01.2018
                              • 4282

                              #15
                              Zitat von Sepp Beitrag anzeigen
                              Es gilt der alte Spruch:
                              Wer A sagt muss nicht unbedingt B sagen. Er könnte auch erkennen, dass A falsch war...
                              Davon hat Elster noch nie gehört.

                              Kommentar

                              Lädt...