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Grundsteuer NRW - Wie/überhaupt Tiefgaragenstellplatz im Mehrfamilienhaus erfassen?

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    Grundsteuer NRW - Wie/überhaupt Tiefgaragenstellplatz im Mehrfamilienhaus erfassen?

    Hallo,

    ich habe eine Wohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen.
    Der Tiefgaragenstellplatz ist auf dem gleichen Flurstück, steht aber auf einem anderen Grundbuchblatt.

    Die Grundfläche des Flurstücks beträgt 3000qm.

    Laut Grundbuchauszug entfallen auf die Wohnung 80/5000 Miteigentumsanteile und auf den Tiefgaragenstellplatz 6/5000 Miteigentumsanteilen.

    1)
    Muss jetzt für den Tiefgaragenstellplatz im Hauptvordruck unter "3 - Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" ein eigener Punkt Gemarkung und Flurstück hinzugefügt werden?

    2)
    Wenn das nicht der Fall ist, muss im Hauptvordruck in dem Eintrag, der bisher für die Wohnung erstellt wurde, in Zeile "11
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" wo ich bisher 80 / 5000 eingetragen habe, der Miteigentumsanteil vom Tiefgaragenstellplatz addiert werden, so dass dort 86 / 5000 eingetragen werden?

    3)
    Muss in der Anlage Grundstück (GW2) unter "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert", der Miteigentumsanteil der Garage mit einbezogen werden?
    Bisher wäre meine Rechnung anhand der Miteigentumsanteile für die Wohnung für das Feld "Fläche des Grundstücks": 3000 x 80 / 5000 = 48.
    Würde man die Miteigentumsanteile der Garage hier berücksichtigen wäre die Rechnung 3000 x 86 / 5000 = 51,6

    4)
    Ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung habe ich bisher nicht erhalten. Der Bodenrichtwert, den ich bei boris.nrw.de einsehen kann bezieht sich lediglich auf 1/2 geschossige Gebäude. Ist dieser dann maßgeblich oder muss ich den Bodenrichtwert für mehrgeschossige Gebäude beim Finanzamt erfragen?


    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    Sieht alles richtig aus, nachgerechnet habe ich es aber nicht. 51 m² sind dann der Wert für die Zeile 4 der Anlage Grundstück.

    Da die Miteigentumsanteile das gleiche Grundstück betreffen, sollte es nur einen Bodenrichtwert geben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort, ... die ich leider nicht ganz klar verstehe


      Hab ich dich so richtig verstanden?

      1) nein, kein eigener Eintrag
      2) ja, hinzuaddieren, also 86 eintragen

      3) habe ich verstanden, ich trag 51 ein

      4) Es geht mir darum, dass das mehrgeschossige Mehrfamilienhaus auf einem Flurstück liegt, für das nur ein Bodenrichtwert für 1-2 geschossige Gebäude ausgewiesen wird. Ich frage mich nun, ob ich den einfach übernehme oder noch nachfragen muss.

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        #4
        Du kannst das Flurstück im Hauptvordruck zweimal erfassen und bei Anteil an der wirtschaftlichen Einheit in Zeile 11 einmal

        80 und 5000 angeben und beim zweiten Mal dann 6 und 5000. Die Alternative wäre, die Zähler zu addieren, dann kannst du die zweitte

        Grundbuchstelle aber nicht angeben. Die Frage zum Bodenrichtwert können wir hier im Forum nicht wirklich beantworten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Jetzt verstanden, danke.

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