Hallo,
ich habe eine Wohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen.
Der Tiefgaragenstellplatz ist auf dem gleichen Flurstück, steht aber auf einem anderen Grundbuchblatt.
Die Grundfläche des Flurstücks beträgt 3000qm.
Laut Grundbuchauszug entfallen auf die Wohnung 80/5000 Miteigentumsanteile und auf den Tiefgaragenstellplatz 6/5000 Miteigentumsanteilen.
1)
Muss jetzt für den Tiefgaragenstellplatz im Hauptvordruck unter "3 - Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" ein eigener Punkt Gemarkung und Flurstück hinzugefügt werden?
2)
Wenn das nicht der Fall ist, muss im Hauptvordruck in dem Eintrag, der bisher für die Wohnung erstellt wurde, in Zeile "11
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" wo ich bisher 80 / 5000 eingetragen habe, der Miteigentumsanteil vom Tiefgaragenstellplatz addiert werden, so dass dort 86 / 5000 eingetragen werden?
3)
Muss in der Anlage Grundstück (GW2) unter "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert", der Miteigentumsanteil der Garage mit einbezogen werden?
Bisher wäre meine Rechnung anhand der Miteigentumsanteile für die Wohnung für das Feld "Fläche des Grundstücks": 3000 x 80 / 5000 = 48.
Würde man die Miteigentumsanteile der Garage hier berücksichtigen wäre die Rechnung 3000 x 86 / 5000 = 51,6
4)
Ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung habe ich bisher nicht erhalten. Der Bodenrichtwert, den ich bei boris.nrw.de einsehen kann bezieht sich lediglich auf 1/2 geschossige Gebäude. Ist dieser dann maßgeblich oder muss ich den Bodenrichtwert für mehrgeschossige Gebäude beim Finanzamt erfragen?
Vielen Dank für die Hilfe.
ich habe eine Wohnung mit einem Tiefgaragenstellplatz in einem mehrgeschossigen Mehrfamilienhaus in Nordrhein-Westfalen.
Der Tiefgaragenstellplatz ist auf dem gleichen Flurstück, steht aber auf einem anderen Grundbuchblatt.
Die Grundfläche des Flurstücks beträgt 3000qm.
Laut Grundbuchauszug entfallen auf die Wohnung 80/5000 Miteigentumsanteile und auf den Tiefgaragenstellplatz 6/5000 Miteigentumsanteilen.
1)
Muss jetzt für den Tiefgaragenstellplatz im Hauptvordruck unter "3 - Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" ein eigener Punkt Gemarkung und Flurstück hinzugefügt werden?
2)
Wenn das nicht der Fall ist, muss im Hauptvordruck in dem Eintrag, der bisher für die Wohnung erstellt wurde, in Zeile "11
Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" wo ich bisher 80 / 5000 eingetragen habe, der Miteigentumsanteil vom Tiefgaragenstellplatz addiert werden, so dass dort 86 / 5000 eingetragen werden?
3)
Muss in der Anlage Grundstück (GW2) unter "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert", der Miteigentumsanteil der Garage mit einbezogen werden?
Bisher wäre meine Rechnung anhand der Miteigentumsanteile für die Wohnung für das Feld "Fläche des Grundstücks": 3000 x 80 / 5000 = 48.
Würde man die Miteigentumsanteile der Garage hier berücksichtigen wäre die Rechnung 3000 x 86 / 5000 = 51,6
4)
Ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung habe ich bisher nicht erhalten. Der Bodenrichtwert, den ich bei boris.nrw.de einsehen kann bezieht sich lediglich auf 1/2 geschossige Gebäude. Ist dieser dann maßgeblich oder muss ich den Bodenrichtwert für mehrgeschossige Gebäude beim Finanzamt erfragen?
Vielen Dank für die Hilfe.
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