Bayern Grundsteuererklärung fehlerhaft abgeschickt

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  • FischerBM
    Neuer Benutzer
    • 12.07.2022
    • 4

    #1

    Bayern Grundsteuererklärung fehlerhaft abgeschickt

    Hallo Charlie24,
    wie kann ich eine gesendete Grundsteuererklärung berichtigen. Es wurde für ein unbebautes Grundstück (verpachteter Acker) leider Anlage 2 und nicht Anlage 3 - land- und forstwirtschaftl. Nutzung abgegeben.
    Danke für die Hilfe!
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Du musst eine korrigierte Grundsteuererklärung hinterherschicken. Dafür müsstest du als basis die versandte nehmen können ohne Neuanlage.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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    • Kloebi
      Erfahrener Benutzer
      • 20.02.2011
      • 4670

      #3
      Du kannst nur eine berichtigte Erklärung hinterherschicken. Dabei kannst du die Daten aus der gesendeten Erklärung verwenden.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Dabei kannst du die Daten aus der gesendeten Erklärung verwenden.
        In dem Fall natürlich nur Teile aus dem Hauptvordruck. Die Anlage Grundstück musst du entfernen und stattdessen die Anlage Land- und Forstwirtschft

        hinzufügen. .https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
        Zuletzt geändert von Charlie24; 12.07.2022, 14:29. Grund: Tippfehler korrigiert
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Sepp
          Erfahrener Benutzer
          • 03.07.2022
          • 364

          #5
          Wobei gilt:
          Wenn die Anlage GW3 (Land- und Forstwirtschaft) auszufüllen ist,
          dann kann auf der GW1 (Hauptvordruck) auch ausschließlich "Land- und Forstwirtschaft" als einzig zulässiger Wert verwendet werden.

          Gruß
          Sepp

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Wenn die Anlage GW3 (Land- und Forstwirtschaft) auszufüllen ist,
            Die in Bayern allerdings mit BayGrSt 3 abgekürzt wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Sepp
              Erfahrener Benutzer
              • 03.07.2022
              • 364

              #7
              Stimmt.
              Aber nachdem die Verarbeitung bei Land- und Forstwirten bundeseinheitlich identisch läuft, sehe ich das hier mit der landesspezifischen Vordruckbezeichnung persönlich immer nicht so eng

              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 12.07.2022, 15:58.

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