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Grundsteuer, BW, Zweifamilienhaus, 1 Bodenrichtwertzone, Eheleute=Eigentümer

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    Grundsteuer, BW, Zweifamilienhaus, 1 Bodenrichtwertzone, Eheleute=Eigentümer

    Eigentlich dachte ich, so schwer kann die Pflege der Grundsteuerdaten in unserem Fall nicht sein:
    • Meiner Frau und ich gehört ein Zweifamilienhaus, jedem von uns die Hälfte.
    • Das Grundstück ist nur auf einem Flurstück
    • Es geht um das gesamte Haus, nicht um Wohnungen oder so
    • Wir bewohnen das Haus zu 100% selbst
    Ich komme an folgender Fehlermeldung nicht vorbei (das Posting von Charlie24 kenne ich schon):

    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:

    Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.
    Eingegeben habe ich:
    • Unter GW1.3 (Gemarkungen und Flurstücke):
      • 1 Flurstück, mit unserer gesamten Grundstücksfläche (475 m2).
      • Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: 1/1
      • enthalten in: Keine Angabe
    • Unter GW1.4 (Eigentümer(innen))
      • Ehegatten/Lebenspartner
      • Anteil am Grundstück jeweils 1/2
    • Unter GW2.1 (Angaben zum Grundstück)
      • Fläche des Grundstücks: 475m2
      • Bodenrichtwert je m2: 550,00

    Fragen:
    • Muss man in unserem Fall irgendwo die Wohnfläche berücksichtigen? Ich denke nicht, denn es geht ja bei uns nicht um Wohnungen.
    • Unser Flurstück hat zwei Mal die gleichen Bodenrichtwerte (die haben unterschiedliche Bodenrichtwertnummern). Was hat das zu Bedeuten? Bei dem einen Eintrag steht bei Art der Nutzung "Ein-/Zweifamilienhaus", bei dem anderen "Wohnbaufläche".
      Bodenrichtwerte.png
    In der Hilfe sind nur die komplizierten Fälle beschrieben, warum nicht ein einfaches Beispiel für alle Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses?

    Hoffe, ich finde hier Hilfe - Danke für's Anschauen

    #2
    Keine Angabe in der untersten Zeile 11 HV ist nicht zulässig !

    Bitte hier nachlesen:https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24, daran lag es! Statt "Keine Angabe" musste hier 1 (erste Fläche) stehen.

      Wenn ich mir eine Bemerkung erlauben darf (nicht an Sie, sondern an die Entwickler von Elster): Warum gibt es die Option "Keine Angabe", wenn die Auswahl eines Schlüsselwertes zwingend erforderlich ist? Für mich hat keine der Optionen (Enthalten in... erster Fläche, ...zweiter Fläche, ...beiden Flächen) Sinn gemacht - bei mir geht es doch nur um eine Fläche. Und dass sich das auf die angegebene Flächen in Anlage GW2 bezieht, versteht auch niemand. Also heiteres Rätselraten, stundenlang. Wenn wenigstens die Fehlermeldung sagen würde "In Feld 11 ist Wert 1, 2, oder 3 einzutragen", dann wäre ich schneller zum Ziel gekommen.

      Na ja, vielleicht beim nächsten Update...

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        #4
        Warum gibt es die Option "Keine Angabe"
        Das ist die sogenannte "Neutralstellung" für die Auswahl.

        Da Mein ELSTER hier ja keine der Optionen
        - 1 erste Fläche
        - 2 zweite Fläche
        - 3 beiden Flächen
        unterstellen darf (der Anwender würde es ohne zu kontrollieren auf dem unterstellten Wert belassen), muss es ja irgendeine "neutrale" Stellung geben.

        Warum man da aber nicht gezielt an dieser Stelle, wenn die Eingabe zum Flurstück bereits ausgewählt wurde,
        "Bitte treffen Sie eine Auswahl" schreiben kann ist mir auch völlig rätselhaft.
        Das wissen nur die Mein ELSTER-Entwickler.
        Vermutlich liegt es daran, dass auch die Möglichkeit bestehen muss, alle Angaben zum Flurstück wieder zu entfernen.

        Die Fehlermeldung wird sicherlich bei Mein ELSTER auf der ToDo-Liste stehen, wenn ich da die Rückmeldung vom Thüringer Finanzministerium zur "Hauptstolperfalle" lese (siehe meinem Beitrag
        https://forum.elster.de/anwenderforu...l%C3%A4nder-bw )

        Gruß
        Sepp
        Zuletzt geändert von Sepp; 13.07.2022, 20:51.

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          #5
          Hallo Sepp und an all die Anderen, die an der ELSTER-Software offenbar mitwirken.

          Mich wundert in Berlin, dass alle Erklärungen zum Grundsteuerwert für ein Einfamilienhaus (eventuell aber auch bei anderen Grundstücksarten) bei der Datenprüfung nicht durchfallen, obwohl keine Angabe zur Wohnfläche und zur Anzahl der Garagen/Tiefgaragenstellplätze (Zeile 11 und 12 Anlage Grundstück) gemacht wurden.

          Ich hatte schon mehrere dieser Fälle, da wir unseren Mandanten (ich bin Mitarbeiter in einem Steuerbüro) angeboten haben, die Daten vor dem Absenden als pdf.Datei zu speichern und uns zur Durchsicht zu übersenden.

          Wäre es nicht sinnvoll, im hier vorliegenden Massenverfahren alle für die Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Daten als Mussfelder auch tatsächlich sofort im Rahmen der online einzureichenden Feststellungserklärung abzufragen?
          So wie es jetzt läuft, müssen die Finanzämter die Wohnflächen (und die Anzahl Garagenplätze) in zig Tausend Fällen nachträglich erheben.

          Das kann doch nicht gewollt sein, oder?
          Probiert es einfach mal aus.
          Sollte ich recht haben, wäre vielleicht ein Update angesagt?


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            #6
            Hallo Sepp und an all die Anderen, die an der ELSTER-Software offenbar mitwirken.
            Niemand hier im ELSTER Anwenderforum hat an den Formularen in irgendeiner Form mitgewirkt !

            Das mit den Pflichtfeldern ist m. E. nicht so einfach, nicht jeder hat eine Garage oder einen Tiefgaragenstellplatz
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              dieter63
              Das solltest Du mal der ELSTER-Hotline melden, damit die das an die Entwicklung weitergeben.
              Ich als Anwender kann da nichts machen.

              Gruß
              Sepp

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