Hallo zusammen,
bei der Befüllung der Feststellungserklärung bin ich etwas verwirrt.
Meine ETW befindet sich auf einem Flurstück mit 7670qm.
Dieses Flurstück ist aber laut der Website in zwei Teilflächen unterteilt, siehe Screenshots.
Eine Teilfläche hat sogar zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte.
Was muss ich in der Erklärung nun angeben?
Ich vermute, dass meine ETW in der großen Fläche liegt, was somit 900€ entsprechen würde.
Gebe ich also nur 6195qm und 900€ als Bodenrichtwert an?
Oder muss ich zwei Zeilen erfassen, einmal die 6195qm mit 900€ und einmal die 1475qm? Welchen Bodenrichtwert nehme ich dann bei den 1475qm an? Man sieht nicht welche Fläche die 680€ sind und welche Fläche die 950€…
Danke vorab!
bei der Befüllung der Feststellungserklärung bin ich etwas verwirrt.
Meine ETW befindet sich auf einem Flurstück mit 7670qm.
Dieses Flurstück ist aber laut der Website in zwei Teilflächen unterteilt, siehe Screenshots.
Eine Teilfläche hat sogar zwei unterschiedliche Bodenrichtwerte.
Was muss ich in der Erklärung nun angeben?
Ich vermute, dass meine ETW in der großen Fläche liegt, was somit 900€ entsprechen würde.
Gebe ich also nur 6195qm und 900€ als Bodenrichtwert an?
Oder muss ich zwei Zeilen erfassen, einmal die 6195qm mit 900€ und einmal die 1475qm? Welchen Bodenrichtwert nehme ich dann bei den 1475qm an? Man sieht nicht welche Fläche die 680€ sind und welche Fläche die 950€…
Danke vorab!
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