Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fläche des Grundstückes in m² * Anteil

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    shorty42
    Schau doch mal in die schöne Anleitung die Charlie24 geschrieben hat an:
    Wichtig ! Grundsteuererklärung – Formulare andere Bundesländer sowie BW - ELSTER Anwender Forum

    Da ist eine Tabelle drin, in der ganz ausführlich die Berechnung beschrieben wird und wie man was dazu im Formular einträgt.

    Gruß
    Sepp

    Kommentar


      #17
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du hast es nicht kapiert ! Bei Wohneigentum hat man Sondereigentum an seiner ETW, zumeist auch an einem Stellplatz und im Übrigen Miteigentum

      am Grundstück der Wohnanlage, Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist neben dem Sondereigentum der rechnerische m²-Anteil am Grundstück,

      multipliziert mit dem Bodenrichtwert.
      Deshalb muss der rechnerische m²-Wert ermittelt werden.



      Und wenn man in Bayern lebt, da gibt es keinen Bodenrichtwert - habe ich deshalb keine Fehlermeldung bekommen!

      Im übrigen habe ich auch schon überlegt, ob ich nicht mit den grauen oder grünen Formularen auskomme.

      Kommentar


        #18
        Und wenn man in Bayern lebt, da gibt es keinen Bodenrichtwert
        Für Bayern gilt meine Aussage in diesem Thema auch nicht. Allerdings muss man auch in Bayern den Miteigentumsanteil bei Wohnungseigentum

        in Zeile 6 der Anlage Grundstück angeben, wobei es allerdings keinerlei Plausibilitätskontrolle gibt, ob die Angaben stimmig sind.

        Es ist generell nicht sinnvoll, andere Threads zu kapern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #19
          shorty42
          Es gibt sechs unterschiedliche Ländermodelle bei der Grundsteuer.
          Wenn Du dich in eine Diskussion zu "andere Bundesländer" oder "Baden-Württemberg" reinhängst, dann diskutiere bitte auch zum Thema.
          Im Titel der Anleitung hat Charlie24 ja auch extra genannt, für welche Bundesländer seine Anleitung gilt.

          Gruß
          Sepp

          Kommentar


            #20
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Auch bei Mein ELSTER wird im Hintergrund mitgerechnet und zwar sehr genau. Es wird nur nichts eingetragen, weil der seltene Fall

            Beiden Flächen (Schlüsselwert: 3) nicht programmierbar ist.
            Was aber nichts daran ändert, dass in den häufigen beiden anderen Fällen etwas automatisch berechhnet und eingetragen werden könnte ...
            Viele Grüße vom
            Analytikus

            Kommentar


              #21
              dass in den häufigen beiden anderen Fällen etwas automatisch berechhnet und eingetragen werden könnte ...
              Sicher, wird aber nicht gemacht. Auch in den Formularen für Bayern usw. wird der Anteil an der wirtschaftlichen Einheit nicht

              ausgewiesen, obwohl es dort wirklich einfach gewesen wäre. Es werden die Gesamtgrößen aller Flurstücke aufaddiert und man

              erhält folgenden Hinweis:

              Gesamtsumme der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke.
              Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt.)
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Eigentumswohnung in Berlin: Größe des Grundstücks: 653; Miteigentumsanteil 390 / 10.000

                Stoße bei GrundsteuerElster auf ein Problem.

                Habe folgende Fehlermeldung: Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.

                Im Hauptvordruck habe ich folgende Angaben gemacht: Zeile 10 (Fläche): 653 und Zeile 11 (zur wirtschaftl. Einheit gehörender Anteil: Zähler/Nenner): 390 /10000. In der Anlage komme ich mit diesen drei Werten bei (anteiligen) Fläche des Grundstücks auf 25 (genau 25,467).

                Was ist bei 25 falsch? Die Zahl 50 akzeptiert der automatische Prüfer. Ich habe aber nur einen Anteil am Boden (Miteigentumanteil) von 3,9 % und nicht von ca. 7,9 %?

                Wo ist hier mein Denkfehler?

                Kommentar


                  #23
                  Sehe ich es richtig, dass Elster die 25 nicht akzeptiert?
                  Die 25 ist nach den Anforderungen der richtige Wert.
                  Schau mal in die Meldung #16. Dort wird auf eine ausführliche Anleitung hingewiesen, die mir letzten Endes weitergeholfen hat.
                  Schwierig wird es u. U. mögliche Fehleingaben wieder zu korrigieren, weil man automatisch daran vorbei geführt wird. [Is' ja auch nur ein Programm.] ;-)
                  Freundliche Grüße
                  Lunissla

                  Kommentar


                    #24
                    Was ist bei 25 falsch?
                    Nichts ! Vielleicht wurde das Flurstück versehentlich zweimal erfasst ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #25
                      die 25 wurde nach Speichern, Ausloggen, 4 Stunden Ruhe und neuem Einloggen doch noch akzeptiert.
                      Ausloggen und Ruhe helfen auch.
                      Danke

                      Kommentar


                        #26
                        Hallo,

                        kann man mir weiterhelfen bei der GW 2 Punkte 4 Fläche des Grundstücks wie berechnet man diese?

                        Bundesland: Saarland
                        Fäche: 1028
                        Mein Anteil am Grundstück 28,62 / 1000 + Verbunden mit Sondereigentum Gebäude Freifläche 10.28
                        Größe: Kleller+Garage und Dachgeschosswohnung 50,56 qm

                        Wie berechne ich den Punkt 4: Fläche des Grundstücks ?

                        Danke im Voraus.

                        Kommentar


                          #27
                          Wie berechne ich den Punkt 4: Fläche des Grundstücks ?
                          Hier wird das erklärt: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Danke, noch eine Frage muss ich die Garage und die Wohnung separat angeben?

                            Kommentar


                              #29
                              Danke, noch eine Frage muss ich die Garage und die Wohnung separat angeben?
                              Wenn mit der Garage ebenfalls ein Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist, erfasst man den extra.

                              Die Nutzfläche der Garage muss nicht angegeben werden, nur die Anzahl der Stellplätze.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Wenn mit der Garage ebenfalls ein Miteigentumsanteil am Flurstück verbunden ist, erfasst man den extra.

                                Die Nutzfläche der Garage muss nicht angegeben werden, nur die Anzahl der Stellplätze.
                                Hat sie mit 10,28 wo gebe ich dies an bei der GW 1 dann mit den gleichen Angaben wie die Wohung?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X