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Fläche des Grundstückes in m² * Anteil

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    Fläche des Grundstückes in m² * Anteil

    Hallo miteinander,
    ja, wir können im Forum lesen, dass es sich für die Erfassung der Grundsteuerdaten um ein neues Programm handelt.

    Mir ist unverständlich, warum das Programm nun Äpfel mit Birnen multiplizieren will, d. h. die Fläche des Grundstückes mit dem Anteil des Eigentums??


    Vielleicht kann mir Jemand über den Fehler hinweg helfen?

    Gruß

    Hans-Joachim Lünenschloß
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    Freundliche Grüße
    Lunissla

    #2
    Wenn du eine Eigentumswohnung hast (?), hast du neben der Wohnfläche auch einen Anteil an der Grundstücksfläche (oft in xxx/1.000) im Kaufvertrag dargestellt. Den musst du berechnen, abrunden und eintragen.

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      #3
      Es wird der Miteigentumsanteil an der Fläche zugrunde gelegt, bei Wohnungseigentum. Darum ist hier die errechnete Fläche (Grundstücksfläche / Nenner * Zähler einzutragen. Das ist Dein rechnerischer Anteil an der Gesamtfläche. Ein Programm der Privatwirtschaft hätte das im Hintergrund automatisch gerechnet, Bei Behörden ist das zuviel verlangt.

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        #4
        Ein Programm der Privatwirtschaft hätte das im Hintergrund automatisch gerechnet, Bei Behörden ist das zuviel verlangt.
        Auch bei Mein ELSTER wird im Hintergrund mitgerechnet und zwar sehr genau. Es wird nur nichts eingetragen, weil der seltene Fall

        Beiden Flächen (Schlüsselwert: 3) nicht programmierbar ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Entschuldigung, wenn ich mich dabei einmische ...

          wenn ich 107,32/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück habe, was ist dabei die errechnete Fläche?
          Oder was berechnet man mit dieser Formel.

          Vielleicht braucht braucht man noch die Wohnfläche = 79 m2 dazu oder ist dies das Ergebnis?

          Danke

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            #6
            Vielleicht braucht braucht man noch die Wohnfläche = 79 m2 dazu oder ist dies das Ergebnis?
            Die Wohnfläche ist ein eigener Wert. Die kann größer oder kleiner sein, als der m²-Anteil am Grundstück.

            Wenn das Grundstück der Wohnanlage z. B. 800 m² groß ist, dann kämen bei dir abgerundet 85 m² heraus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Wenn du eine Eigentumswohnung hast (?), hast du neben der Wohnfläche auch einen Anteil an der Grundstücksfläche (oft in xxx/1.000) im Kaufvertrag dargestellt. Den musst du berechnen, abrunden und eintragen.
              Nein! Ich habe bei einem Objekt in einer Eigentümergemeinschaft mit mehreren ETWs einmal ein Grundstück mit einer Grundstückgröße, die im Grundbuchblatt eingetragen ist. Dann habe ich entsprechend der Wohnungen eine Gesamtwohnfläche. Aus dieser kann sich aufgrund des Sondereigentums an einer ETW ein Miteigentumsanteil ergeben, der nicht exakt dem Miteigentumsanteil entsprechen muss, der abenfalls im Grundbuchblatt steht. Das kann sich - zumindest in unserem Fall - ändern, weil z. B. ein Tiefgaragenplatz mit hinzukommen kann.

              Im Eingabeformular wird nach der im Grundbuchblatt eingetragenen Grundstückgröße gefragt und nach dem Miteigentumsanteil. Die Grundstücksgröße hat aber mit der Gesamtwohnfläche nichts zu tun und folglich auch nichts mit dem Miteigentumsanteil!
              Freundliche Grüße
              Lunissla

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Die Wohnfläche ist ein eigener Wert. Die kann größer oder kleiner sein, als der m²-Anteil am Grundstück.

                Wenn das Grundstück der Wohnanlage z. B. 800 m² groß ist, dann kämen bei dir abgerundet 85 m² heraus.
                Es gibt keinen m²-Anteil am Grundstück, nur einen Miteigentumsanteil (MEA) am gesamten Objekt (= Grundstück + Haus).
                Freundliche Grüße
                Lunissla

                Kommentar


                  #9
                  Kannst du bitte die Rechenschritte im einzelnen - nicht sofort die Ergebnisse - sagen?
                  Was fängt man mit den 800 m2 an, um 85 m2 zu erhalten?

                  Kommentar


                    #10
                    Es gibt keinen m²-Anteil am Grundstück, nur einen Miteigentumsanteil (MEA) am gesamten Objekt (= Grundstück + Haus).
                    Du hast es nicht kapiert ! Bei Wohneigentum hat man Sondereigentum an seiner ETW, zumeist auch an einem Stellplatz und im Übrigen Miteigentum

                    am Grundstück der Wohnanlage, Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist neben dem Sondereigentum der rechnerische m²-Anteil am Grundstück,

                    multipliziert mit dem Bodenrichtwert.
                    Deshalb muss der rechnerische m²-Wert ermittelt werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Du hast es nicht kapiert !
                      Sorry, ich denke umgekehrt.

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Deshalb muss der rechnerische m²-Wert ermittelt werden.
                      Wenn Elster so etwas braucht, dann kann es das auch errechnen. Ich habe die Werte eingetragen, die ich aus Grundbuchblatt und Kaufvertrag ablesen kann und komme aber von der Fehlermeldung nicht runter.

                      Andere Zahlen gibt es nicht; schon gar keinen anteil im m² am Grundstück!

                      Danke allen für ihren Beitrag. Da meine Frage hier nicht geklärt werden konnte, werde ich die Antragstellung schriftlich machen.
                      Freundliche Grüße
                      Lunissla

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                        #12
                        ... komme aber von der Fehlermeldung nicht runter.
                        Selber schuld ! Wer so ignorant ist, dem ist nicht zu helfen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          lunissla
                          ​​​​​​​
                          Da meine Frage hier nicht geklärt werden konnte, werde ich die Antragstellung schriftlich machen.
                          Und was soll das bringen?
                          Am Papiervordruck musst Du das genauso ausfüllen.

                          Der einzige Unterschied: Das Papier kann sich nicht melden, wenn Du Fehler machst.
                          Das macht dann der freundliche Sachbearbeiter vom Finanzamt, der dich dazu anrufen/anschreiben muss.

                          Gruß
                          Sepp
                          Zuletzt geändert von Sepp; 13.07.2022, 13:34.

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                            #14
                            Jetzt habe ich als Fläche die Gesamtfläche / Anteil eingegeben (was das Programm aufgrund der anderen Eingaben selber hätte machen können) und der Fehler bleibt trotzdem!

                            Warum einfach, wenn es auch umständlich geht.
                            Freundliche Grüße
                            Lunissla

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                              #15
                              In der Tat geht es ja darum deinen eigenen Anteil am Grundstück rechnerisch zu bestimmen und dann einzutragen. Danach ist die Fehlermeldung weg.

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