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Hat sie mit 10,28 wo gebe ich dies an bei der GW 1 dann mit den gleichen Angaben wie die Wohung?
Die 1028 m² sind doch laut Beitrag #26 die Fläche des Grundstücks ? Der Miteigentumsanteil der Wohnung beträgt danach 28,62 von 1000,
das wären dann abgerundet 29 m². Es muss keinen weiteren Miteigentumsanteil für die Garage geben, dann muss auch nichts erfasst werden
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
ich bin total am verzweifeln. Ich muss die Werte für eine ETW in NRW berechnen. Obwohl Charlie24 eine Anleitung bzw. Tabelle in einem anderen Beitrag veröffentlicht hat, verstehe ich einfach nicht, was hier vor sich geht.
Vielleicht kann mir hier jemand anhand folgender Daten helfen:
Wohnfläche der Wohnung: 44 qm
Tiefgaragenstellplatz (1 Stück)
Kellerraum (Verschlag)
Fläche in qm: 7164
5,57/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung (Stadtname), Flurstück Nr. 1925, Flur 7 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Haus Nr. 2, Block A nebst Kellerraum, alles mit V 9 im Aufteilungsplan bezeichnet.
102,21/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung (Stadtname), Flurstück Nr. 1925, Flur 7 verbunden mit dem Sondereigentum an der Tiefgarage, im Aufteilungsplan grün schaffiert.
Bedeutet das, dass meine Anteile wie folgt berechnet werden?
5,57 + 102,21 = 107,78
Habe ich dann 107,78 Anteile von 1.000?
Im Elster-Video-Tutorial heißt es dann „Fläche x Anteil = einzutragende Fläche“ -> Ich deute das X als Mal(Mulitplikations)-Zeichen
Also so: 7164 x 107,78 = 772135,92
Abgerundet: 772135
Ist das die einzutragende Fläche? Das sind doch mehr qm als das ganze Grundstück hat.
Leute, macht euch bitte nicht lustig über mich. Ich habe wirklich keine Ahnung und würde mich über jegliche Hilfe freuen. Für mich ist das alles Neuland.
102,21/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung (Stadtname), Flurstück Nr. 1925, Flur 7 verbunden mit dem Sondereigentum an der Tiefgarage, im Aufteilungsplan grün schaffiert.
Das der Miteigentumsanteil am Tiefgaragenstellplatz höher sein soll als der Miteigentumsanteil der Wohnung ist sicher nicht logisch.
Vermutlich hat die gesamte Tiefgarage selbst nur einen Anteil am Flurstück, den du allerdings bisher nicht genannt hast.
Freundliche Grüße
Charlie24
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Das der Miteigentumsanteil am Tiefgaragenstellplatz höher sein soll als der Miteigentumsanteil der Wohnung ist sicher nicht logisch.
Vermutlich hat die gesamte Tiefgarage selbst nur einen Anteil am Flurstück, den du allerdings bisher nicht genannt hast.
Hallo Charlie24, danke für deine Antwort.
Folgender Text steht unter der Angabe 5,57/1.000
Das Miteigentum ist beschränkt durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen [eingetragen in den Blättern (4 Zahlen) bis (4 Zahlen)] gehörenden Sondereigentumsrechte.
Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung der Zustimmung des Verwalters.
Und folgender Text unter der Angabe 102,21/1.000
Das Miteigentum ist beschränkt durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen [eingetragen in den Blättern (4 Zahlen) bis (4 Zahlen) (ausgenommen dieses Blatt)] gehörenden Sondereigentumsrechte. Der Wohnungseigentümer bedarf zur Veräußerung der Zustimmung des Verwalters.
Ich habe leider keine Ahnung was mit den Blätternummern gemeint ist. Alle Angaben beziehe ich aus der Notariatsurkunde.
Danach kommen noch zahlreiche Informationen zu den Nutzungsrechten an diversen „PKW-Einstellplätzen“, wobei weder meine Wohnungsnummer noch die Stellplatznummer meines Stellplatzes auftaucht oder die 4 Zahlen, die ich oben erwähnt habe.
Nützen diese neuen Angaben etwas?
Außerdem: Was ist eigentlich mit „Flurstück“ gemeint? Ist das der Hausflur zwischen den Wohnungen, das Treppenhaus etc.?
Ein Flurstück ist eine amtlich vermessene Fläche des Grund und Bodens. Es hat eine eindeutige Flurstücksnummer und eine in m² definierte Größe.
Zu dem anderen Thema solltest du vielleicht mal die Hausverwaltung konsultieren. Es gibt gerade bei Tiefgaragen oft verschachtelte Eigentumsverhältnisse.
Freundliche Grüße
Charlie24
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