Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?

    Hallo zusammen,
    betrifft zwar sicher erst nächstes Jahr (dieses Jahr wurde ich rechtskräftig geschieden)...
    Kann man die Scheidungskosten (Anwalt + Gerichtskosten) irgendwo als außergew. Belastungen erfassen, oder wird das nicht anerkannt?
    Frage, da ich diese i. H. v. ca. 4000 EUR alleine tragen musste.
    Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

    Viele Grüße Luna

    #2
    Nein, dem setzt §33 EStG sehr enge Grenzen. Ist aber eigentlich kein Thema von Elster.

    Kommentar


      #3
      multi Danke für die schnelle Antwort!

      Kommentar

      Lädt...
      X