Hallo zusammen,
betrifft zwar sicher erst nächstes Jahr (dieses Jahr wurde ich rechtskräftig geschieden)...
Kann man die Scheidungskosten (Anwalt + Gerichtskosten) irgendwo als außergew. Belastungen erfassen, oder wird das nicht anerkannt?
Frage, da ich diese i. H. v. ca. 4000 EUR alleine tragen musste.
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Viele Grüße Luna
betrifft zwar sicher erst nächstes Jahr (dieses Jahr wurde ich rechtskräftig geschieden)...
Kann man die Scheidungskosten (Anwalt + Gerichtskosten) irgendwo als außergew. Belastungen erfassen, oder wird das nicht anerkannt?
Frage, da ich diese i. H. v. ca. 4000 EUR alleine tragen musste.
Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.
Viele Grüße Luna
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