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Gemarkung beziehungsweise Flurstück

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    Gemarkung beziehungsweise Flurstück

    Hallo,
    ich bin neu hier und ich bin verzweifelt.

    1.) Was muss ich eintragen bei "enthalten in"
    -erste Fläche (Schlüsselwert: 1)
    -zweite Fläche (Schlüsselwert: 2)
    -beiden Flächen (Schlüsselwert 3)???

    Sorry, aber ich verstehe nicht, was das bedeutet.

    Falls es wichtig sein sollte: Ich habe eine Eigentumswohnung in Baden Württemberg. Das Mehrfamilienhaus hat 11 Wohnungen und eine Garage ist auf gleichem Flurstück (Grundstück). Ich lebe darin alleine.

    2.) Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler: 4,467 Nenner: 1000 (Garage)
    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler: 67,63 Nenner: 1000 (Wohnung)

    Die Fläche ist 1469qm.

    Fehlermeldung:

    Aktueller Fehler
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt. Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Fläche des Grundstücks in m² multipliziert mit dem Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens.
    Ich kapiere nicht, warum das ein Fehler sein sollte.

    Ich danke schon mal für die Hilfe. :-)

    #2
    Sorry, aber ich verstehe nicht, was das bedeutet.
    Dann lies zunächst diesen Artikel: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw

    Wenn dann noch Fragen offen sind, bitte hier nachfragen. Bitte immer das Bundesland angeben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Falls es wichtig sein sollte: Ich habe eine Eigentumswohnung in Baden Württemberg.
      Gruß
      Sepp

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        #4
        Das hatte ich glatt überlesen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super und vielen Dank für den Link. Das hat mich weitergeholfen. Ich wusste nicht, dass man rechnen musste. Es hat geklappt. Bin aber froh.

          Jedoch habe ich eine Frage:

          Ich bin alleiniger Eigentümer von einer Wohnung und einer Garage in einem Mehrfamilienhaus (11 Wohnungen). Was muss ich bei Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eingeben? Zähler: 1 Nenner: 11???

          Kommentar


            #6
            In Zeile 51 des Hauptvordrucks ist 1 und 1 korrekt. Wenn man 0 Alleineigentum natürliche Person auswählt und das in Zeile 51 falsch machen würde,

            bekommt man sogar eine verständliche Fehlermeldung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Guten Abend,

              ich hoffe ich habe es im Forum nicht überlesen, oder den obigen Eintrag " Grundsteuererklärung – Formulare 11 Bundesländer sowie Baden-Württemberg"
              richtig interpretiert. Hatte leider auch bei Gesprächen mit dem Amt diverse Antworten. Und auch im Haus gibt es diverse Versionen.

              Es geht um NRW.

              Ich habe zwei Grundbücher und 1 Flurstück mit 2 Bodenrichwerten. Der Anteil steht auf dem Boris Ausdruck (62,16% zu X und 37,84% zu y)

              Aktuell habe ich vier Einträge in GW1 gemacht.

              Zwei für Grundbuch 1 (65 / 1000): Wohnung
              Fläche in m² * 66,16% = 306 m² (Fläche 1)
              Fläche in m² * 37,84% = 187 m² (Fläche 2)

              Zwei für Grundbuch 2 (15 / 1000): Garage
              Fläche in m² = 493 * 66,16% = 306 m² (Fläche 1)
              Fläche in m² *= 493 * 37,84% = 187 m² (Fläche 2)


              Dann habe ich GW2 zwei Einträge für die Bodenrichtwerte:

              1. Bodenrichtwert 1
              2. Bodenrichtwert 2

              Und für die Flächen habe ich dann addiert, also:

              Grundbuch 1:
              493 / 1000 * 65 = 32 * 62,16% = 21
              493 / 1000 * 65 = 32 * 37,84% = 12

              Und dann das gleiche für Grundbuch 2:

              493 / 1000 * 15 = 7,395 * 62,16% = 5
              493 / 1000 * 15 = 7,395 * 37,84% = 3

              Summiert dann so eingetragen:

              Eintrag 1 = Fläche des Grundstücks 26 zu Bodenrichtwert 1
              Eintrag 2 = Fläche des Grundstücks 15 zu Bodenrichtwert 2

              Der Prüfer läuft durch.

              Ob das so aber stimmt? Bitte um Hilfe. Hat auch wer den Fall?

              Vielen Dank im Voraus.
              Zuletzt geändert von GGoTr; 07.10.2022, 20:56.

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                #8
                In GW1 hätte das Flurstück nur 2-mal erfasst werden müssen und zwar mit der kompletten Fläche. Einmal mit dem Miteigentumsanteil der Wohnung

                und einmal mit dem der Garage. In Zeile11 Kennzahl 19 wäre jeweils 3 - beiden Flächen auszuwählen. In Zeile 4 von GW2 muss auf 2 Einträge aufgeteilt

                werden, das ist klar. Ich habe den Fall mal nachgerechnet. Unterm Strich sollten es 39 m² werden. Ich würde beim niedrigeren Bodenrichtwert 15 m² ansetzen

                und beim höheren dann 24 m².
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für die Antwort.

                  Im Grunde kommt ja das selbe in GW2 raus. Ich brauche aber nur zwei Einträge in GW1 zur Unterscheidung der Grundbücher und dem Eigentumsanteil machen, sowie Typ 3 für die Fläche.

                  Dann ist jetzt langsam aber auch mal gut damit. Einfach mal versenden ;-)


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                    #10
                    Im Grunde kommt ja das selbe in GW2 raus.
                    Das ist schon klar. Aber es ist eben transparenter, wenn Flurstücke mit den amtlichen Flächen erfasst werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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