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Habe ein unbebautes Grundstück, für das kein Bodenrichtwert ausgewiesen ist.
Was muss ich tun. Ohne Richtwert bekomme ich natürlich eine Fehlermeldung.
Der Gutachterausschuss Ihrer Stadt oder Gemeinde ermittelt den Bodenrichtwert spätestens alle zwei Jahre anhand folgender Kriterien:
Dem durchschnittlichen Kaufpreis von Grundstücken der gleichen Nutzung anhand vergangener Grundstückskäufe (Kaufpreissammlungen),
der Lage und
dem Entwicklungszustand des Grundstücks.
Bei der Ermittlung des Bodenrichtwerts wird die Stadt oder Gemeinde in verschiedene Bodenrichtwertzonen aufgeteilt.
Der nächste Stichtag ist der 01. Januar 2022.
Benötigen Sie Informationen zu dem für Sie zuständigen Gutachterausschuss?
Ja, diesen Text hatte ich schon gelesen, aber was soll es mir sagen ? Ich kann dort wunderbar die Flurstücke anschauen, aber es sind keine Bodenrichtwerte angegeben.
Ja, diesen Text hatte ich schon gelesen, aber was soll es mir sagen ? Ich kann dort wunderbar die Flurstücke anschauen, aber es sind keine Bodenrichtwerte angegeben.
Aber nicht, dass damit die Daten der Vermessungsämter über den bei Mein ELSTER integrierten Link gemeint sind, denn die kommunalen Gutachterausschüsse sind eigentlich was anderes. Die Vermessungsämter sind wohl normalerweise Landesbehörden.
Anfang Juli wurde hier mal berichtet, dass es speziell in Baden-Württemberg noch etliche weiße Flecken bei den Bodenrichtwerten gibt
und es bis September dauern kann, bis alle Werte verfügbar sind.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Es gibt durchaus Grundstücke, die keinen ausgewiesen Bodenrichtwert haben. Das ist dann der Fall, wenn in der Umgebung zuletzt wenig Kaufaktivität stattfand. Auch viele bebaute Grundstücke(!) im baurechtlichen Außenbereich wie Einzelgehöfte, Streusiedlungen, Weiler, oder auch "halblegale" Bungalowsiedlungen die inzwischen zu Wohnzwecken genutzt werden sind davon häufig betroffen. Deswegen irgendwo (Gutachterausschüsse, Finanzamt) anzurufen, ist kein guter Ratschlag. Man kann per se nicht davon ausgehen, dass irgendwo Daten "zurückgehalten" werden, die in den öffentlich zugänglichen Datenbanken und geogr. "Viewern" ohne weiteres hätten publiziert werden können.
Gibt es keinen Bodenrichtwert, muss Dein unbebautes Grundstück nach § 179 BewG - Bewertung der unbebauten Grundstücke - dejure.org bewertet werden. Kurzfassung: Es müssen "vergleichbare" Grundstücke herangezogen werden. Dazu solltest Du auf dem Viewer-Tool Deines Bundeslandes auf der Landkarte in der Umgebung suchen, ob Du nach Lage und Erschließungsgrad ähnliche Grundstücke findest. Nötigenfalls musst Du den Such-Umkreis ausweiten (möglicherweise auf 10 km z.B.) - da muss man leider Arbeit investieren um an Daten zu gelangen. Bei der Erklärungsabgabe sollte man am besten begründen, was man gemacht hat.
Leider geben die Länderfinanzverwaltungen zumeist keine Hinweise, ob man das überhaupt selbst erledigen muss (die Recherche) oder ob das Finanzamt das selbst in die Hand nehmen soll. In Sachsen z. B. soll man in solchen Fällen mit "null Euro" in der Erklärung arbeiten, siehe Punkt 5 der FAQ: https://www.finanzamt.sachsen.de/faq...sen-11782.html
Das bedeutet, im Beispielfall Sachsen wollen die Finanzämter den Rechercheaufwand an sich ziehen; Mitarbeit der Betroffenen also unerwünscht. Das kann in Deinem Bundesland anders aussehen.
Da die Länder-Finanzverwaltungen mit Informationen knausern, wird es leider auf eine Flut immer gleich lautender Anfragen an die einzelnen Finanzämter hinaus laufen. Für kein anderes Bundesland als Sachsen konnte ich z.B. so eine glasklare Aussage finden zu Grundstücken ohne Bodenrichtwert.
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