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Bayern Eigentümer mit mehreren Grundstücken

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    Bayern Eigentümer mit mehreren Grundstücken

    Guten Morgen zusammen,
    ich habe eine Verständnisfrage:
    Wenn ein Eigentümer mehrere Grundstücke hat, gibt es dann dazu auch nur ein Aktenzeichen ? Wenn nein, dann ist ja für jedes Grundstück eine Haupterklärung erforderlich. Wann kann dann in der Anlage 2 überhaupt eine Zusammenfassung von mehreren Grundstücken erfolgen, und wie wird dann die Zuordnung der Wohn- bzw. Nutzfläche vorgenommen ?

    Danke für die Hilfe!

    @ Die Hotline ist ein fake, da kann man keinen erreichen:-(

    #2
    Für die Grundsteuererklärung ist die wirtschaftliche Einheit relevant. Die ELSTER-Hotline ist eher für technische Probleme zuständig, während die Grundsteuer-Hotline wahrscheinlich auch nicht wesentlich mehr sagen kann, als das, was der Steuerchatbot https://www.steuerchatbot.de/konsens.html kennt, nur eben etwas menschlicher und interaktiver. Die ELSTER-Hotline ist auch via Email erreichbar oder kontaktierbar: https://www.elster.de/eportal/wizard...ular-1/eingabe

    Es muss nicht für jede wirtschaftliche Einheit ein eigenes Einheitswertaktenzeichen (EW-Az.) bereits zugeteilt sein. Es kann sowohl sein, dass ein EW-Az. noch nicht existiert als auch, dass ein EW-Az. veraltet ist, mal abgesehen vom Stichtag 01.01.2022. Sollte ein EW-Az. schon vor dem 01.01.2022 veraltet gewesen sein, dann sollte man das Informationsschreiben dennoch nicht ignorieren, sondern sich an die zuständige Bewertungsstelle direkt wenden - telefonisch oder schriftlich. Sollte man kein EW-Az. erhalten haben trotz wirtschaftlicher Einheit am 01.01.2022, dann übermittelt man einfach die Grundsteuererklärung ohne EW-Az.

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      #3
      Hallo FischerBM,

      bei deinem Finanzamt gibt es auch eine spezielle Ansprechpartner Telefonnummer für Grundsteuer -> wo mehrere Personen erreichbar sind. Allerdings glühen dort bestimmt auch die Drähte und es kann Wartezeiten geben.

      Tschüß

      P.S. Ich verschieb mal in ein passenderes Unterforum

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        #4
        ... dann übermittelt man einfach die Grundsteuererklärung ohne EW-Az.
        Ob das wirklich funktioniert, da hätte ich meine Zweifel. Bei welchem Finanzamt in Bayern soll die dann ankommen ?

        Was die Frage selbst angeht: Eigentlich sollte man auch anhand der Grundsteuerbescheide der Gemeinde feststellen können,

        ob man mehr als eine wirtschaftliche Einheit besitzt. Wir haben für jede unserer wirtschaftlichen Einheiten auch ein eigenes

        Infoschreiben erhalten. Nur für eine wirtschaftliche Einheit, die ich aber nur verwalte, gab es keine Info.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ob das wirklich funktioniert, da hätte ich meine Zweifel. Bei welchem Finanzamt in Bayern soll die dann ankommen?
          Ob es technisch tatsächlich funktionieren würde, weiß ich leider nicht, aber die Angaben zu
          • 2 - Lage des Grundstücks / Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
          • 3 - Angaben zu Eigentümer/innen
          werden auch oder sowieso noch gebraucht, also wahrscheinlich das Lagefinanzamt des Grundstücks oder der wirtschaftlichen Einheit oder im Zweifelsfall das Wohnsitzfinanzamt des (ggf. ersten) Eigentümers.

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            #6
            also wahrscheinlich das Lagefinanzamt des Grundstücks oder der wirtschaftlichen Einheit oder im Zweifelsfall das Wohnsitzfinanzamt des (ggf. ersten) Eigentümers.
            Das Lagefinanzamt lässt sich nicht auswählen, die Steuerung erfolgt über das Einheitswertaktenzeichen, das in Bayern mit der 3-stelligen

            Finanzamtsnummer beginnt. Wenn ich das lösche, kann die Erklärung nicht übermittelt werden, wenn ich ein formal ungültiges EW-Az eintrage,

            ist es genauso. Mit der Finanzamtsnummer allein geht auch nichts. Ohne gültiges Einheitswertaktenzeichen hat man keine Chance.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ohne gültiges Einheitswertaktenzeichen hat man keine Chance.
              Dann muss man sich in so einem Fall wohl tatsächlich direkt an die zuständige Bewertungsstelle wenden oder die Papiervordrucke (sofern verfügbar) nutzen. Aber komisch ist es schon, weil's bei der Einkommensteuererklärung möglich ist "Neue Steuernummer beantragen" auszuwählen.

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                #8
                Ein wenig anders ist es schon. Man geht wahrscheinlich davon aus, dass alle wirtschaftlichen Einheiten schon vorhanden und bewertet sind. Allerdings hätte man die Abgabe nur mit der dreistellgien FA-Nummer am Beginn des Aktenzeichens durchaus ermöglichen können.

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