Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Verständnisfrage:
Wenn ein Eigentümer mehrere Grundstücke hat, gibt es dann dazu auch nur ein Aktenzeichen ? Wenn nein, dann ist ja für jedes Grundstück eine Haupterklärung erforderlich. Wann kann dann in der Anlage 2 überhaupt eine Zusammenfassung von mehreren Grundstücken erfolgen, und wie wird dann die Zuordnung der Wohn- bzw. Nutzfläche vorgenommen ?
Danke für die Hilfe!
@ Die Hotline ist ein fake, da kann man keinen erreichen:-(
ich habe eine Verständnisfrage:
Wenn ein Eigentümer mehrere Grundstücke hat, gibt es dann dazu auch nur ein Aktenzeichen ? Wenn nein, dann ist ja für jedes Grundstück eine Haupterklärung erforderlich. Wann kann dann in der Anlage 2 überhaupt eine Zusammenfassung von mehreren Grundstücken erfolgen, und wie wird dann die Zuordnung der Wohn- bzw. Nutzfläche vorgenommen ?
Danke für die Hilfe!
@ Die Hotline ist ein fake, da kann man keinen erreichen:-(
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