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Wirtschaftliche Einheit bestehend aus mehreren Grundstücken

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    Wirtschaftliche Einheit bestehend aus mehreren Grundstücken

    Wie trägt man die Grundstücke ins Formular ein? Zwei Fälle:
    1. Drei-Familienhaus in Bayern, bestehend aus Eigentumswohnungen. Vom Erbauer wurde seinerzeit ein Grundstück von 103 qm abgetrennt, das einen eigenen Flurstücks-Nenner hat. Diese Fläche ist keiner Wohnung zugeordnet. In der Anlage wird unter Punkt 12 im Prinzip nach den Tausendstel Anteil an der wirtschaftlichen Einheit gefragt. Da das abgetrennte Grundstück zwar zum Gesamtanwesen gehört, es aber keine Tausendstel am Gesamtgrund hat, die man hier angeben kann, wie soll man das dann eintragen?

    2. Einfamilienhaus in Brandenburg - das Anwesen besteht allerdings aus zwei unbebauten und einem dritten (bebauten) Grundstücken.
    Die Grundstücke haben die gleiche Flurnummer aber unterschiedliche Flurstücknummern. Im Formular für Brandenburg stehen bei "Anlage Grundstück" unter "Angaben zum Grundstück" nur zwei Zeilen mit der Frage nach Grundfläche und Bodenrichtwert zur Verfügung. In der Erklärung zur Feststellung des Grundwertes können zwar mehrere Grundstücke eingetragen werden, aber wiederum verbunden mit der Frage nach den Tausendstel Anteil an der wirtschaftlichen Einheit, zu der es keine Angaben gibt.

    Muß für jedes dieser Grundstücke eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden, obwohl sie zum jeweiligen Anwesen dazugehören?

    #2
    Sowohl das Drei-Familienhaus in Bayern als auch das Einfamilienhaus in Brandenburg sollten jeweils zwei eigenständige wirtschaftliche Einheiten sein, für die jeweils eine eigene Grundsteuererklärung zu übermitteln ist. Sollten die Formularangaben für die Bodenrichtwerte nicht ausreichen, gibt's glaube ich auf dem, unter dem oder im Hauptvordruck das (optionale) Eingabefeld "Ergänzende Angaben".

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      #3
      Da das abgetrennte Grundstück zwar zum Gesamtanwesen gehört, es aber keine Tausendstel am Gesamtgrund hat, die man hier angeben kann, wie soll man das dann eintragen?
      Das Grundstück gehört doch rechtlich nicht zum Wohnungseigentum, es ist eigene wirtschaftliche Einheit mit 103 m², also 1 und 1, zu der noch

      Garagen auf dem anderen Flurstück gehören können. Jede Eigentumswohnung ist für sich ebenfalls eine wirtschaftliche Einheit und gesondert

      zu erklären. Bei dem Objekt in Brandenburg muss man vorab klären, ob wirklich alle 3 Flurstücke zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus

      gehören. Man kann im Hauptvordruck auch 3 und mehr Flurstücke erfassen, Probleme hat man nur, falls es mehr als 2 Bodenrichtwerte gibt.

      https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten! Als vollkommenener Steuer-Laie verstehe ich das also so:
        Wenn zu einem Objekt Grundstücke gehören, die keiner Eigentumswohnung oder einem Haus zugeordnet sind und eigene Flurstücknummern bzw. Flurstück - Nenner haben, so muß für jedes dieser Grundstücke eine eigene Grundsteuererklärung gemacht werden.
        Da in diesem Fall jeweils ein eigenes Aktenzeichen des zuständigen Finanzamtes im Hauptvordruck einzutragen ist, muß ich warten, bis mir dieses mitgeteilt wird - eine Anfrage darüber habe ich vor einer Woche gestartet.
        Nochmals vielen Dank für die Antworten!
        Zuletzt geändert von Fred 69; 07.08.2022, 14:09.

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          #5
          Wenn die Häuser schon länger stehen, muss es ja schon Einheitswert- und Grundsteuermessbescheide geben. Da stehen die zu verwendenden Aktenzeichen drauf.

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            #6
            Ich habe nun Antwort aus Brandenburg erhalten. Für das dortige Anwesen gibt es nur ein einziges Aktenzeichen, das für alle drei Grundstücke gelten soll. Mittlerweile erhielt ich nun auch einen Grundbuchauszug, wobei auf einem Blatt das bebaute und ein unbebautes Grundstück stehen, auf einem anderen Blatt das dritte (unbebaute) Grundstück. Wenn ich für letzteres eine eigene Grundsteuererklärung machen soll, so heißt dies in der Konsequenz, daß ich zwei getrennte Erklärungen unter ein und demselben Aktenzeichen erstellen muß. Hat jemand Erfahrungen, ob das so geht?
            Über einen weiteren Punkt herrscht ebenfalls Unklarheit: Im Hauptformular muß ich Angaben zu den Flurstücken machen, wobei man angeben soll, in welchen Flächen der Zeile 4 oder 5 der Anlage diese Flurstücke enthalten sind. Heißt das, daß ich die Flächen der Flurstücke aufaddieren muß und die Summe in der Anlage in z.B. Zeile vier eintragen muß? Muß ich dann ausrechnen, wie hoch der Anteil der Flurstücke an dieser Gesamtfläche in Tausendstel ist? Dafür gibt´s ja weder im Grundbuch noch im Kaufvertrag offizielle Angaben.
            Ich hatte das Glück, einmal beim hiesigen Finanzamt (Bayern) telefonisch durchzukommen und der Berater erklärte mir, ich solle im Hauptformular bei jedem der Grundstücke Tausend Tausendstel eintragen...
            Freundliche Grüße
            Fred

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              #7
              Wenn ich für letzteres eine eigene Grundsteuererklärung machen soll, so heißt dies in der Konsequenz, daß ich zwei getrennte Erklärungen unter ein und demselben Aktenzeichen erstellen muß. Hat jemand Erfahrungen, ob das so geht?
              Ich habe zwar keine Erfahrung damit, aber so wird das im System ELSTER nicht möglich sein. Der Eintrag an einer anderen Grundbuchstelle sagt nichts

              darüber aus, ob bzw. dass das Flurstück zu einer anderen wirtschaftlichen Einheit gehört.

              ... ich solle im Hauptformular bei jedem der Grundstücke Tausend Tausendstel eintragen...
              Ich würde einfach 1 und 1 eintragen, wenn das gesamte Flurstück zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Vielen Dank für die Antworten!
                Ich trage also im Hauptformular alle drei Grundstücke ein und gebe die Summe der Flächen in Zeile vier der Anlage ein, da alle Bodenrichtwerte gleich sind. Bei "Nichtwohngrundstücken" gebe ich die Nutzfläche und Gebäudeart der zum Haus gehörenden Scheune ein. Kann ich die Angabe zum Baujahr freilassen, weil niemand mehr weiß, wann die gebaut wurde? Das war sicher noch vor dem Krieg.
                Im Hauptvordruck muß ich dann ausrechnen, wieviel Tausendstel die einzelnen Flächen an der aufaddierten Gesamtfläche haben. Stimmt das?
                Mit freundlichen Grüßen
                Fred

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