Wie trägt man die Grundstücke ins Formular ein? Zwei Fälle:
1. Drei-Familienhaus in Bayern, bestehend aus Eigentumswohnungen. Vom Erbauer wurde seinerzeit ein Grundstück von 103 qm abgetrennt, das einen eigenen Flurstücks-Nenner hat. Diese Fläche ist keiner Wohnung zugeordnet. In der Anlage wird unter Punkt 12 im Prinzip nach den Tausendstel Anteil an der wirtschaftlichen Einheit gefragt. Da das abgetrennte Grundstück zwar zum Gesamtanwesen gehört, es aber keine Tausendstel am Gesamtgrund hat, die man hier angeben kann, wie soll man das dann eintragen?
2. Einfamilienhaus in Brandenburg - das Anwesen besteht allerdings aus zwei unbebauten und einem dritten (bebauten) Grundstücken.
Die Grundstücke haben die gleiche Flurnummer aber unterschiedliche Flurstücknummern. Im Formular für Brandenburg stehen bei "Anlage Grundstück" unter "Angaben zum Grundstück" nur zwei Zeilen mit der Frage nach Grundfläche und Bodenrichtwert zur Verfügung. In der Erklärung zur Feststellung des Grundwertes können zwar mehrere Grundstücke eingetragen werden, aber wiederum verbunden mit der Frage nach den Tausendstel Anteil an der wirtschaftlichen Einheit, zu der es keine Angaben gibt.
Muß für jedes dieser Grundstücke eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden, obwohl sie zum jeweiligen Anwesen dazugehören?
1. Drei-Familienhaus in Bayern, bestehend aus Eigentumswohnungen. Vom Erbauer wurde seinerzeit ein Grundstück von 103 qm abgetrennt, das einen eigenen Flurstücks-Nenner hat. Diese Fläche ist keiner Wohnung zugeordnet. In der Anlage wird unter Punkt 12 im Prinzip nach den Tausendstel Anteil an der wirtschaftlichen Einheit gefragt. Da das abgetrennte Grundstück zwar zum Gesamtanwesen gehört, es aber keine Tausendstel am Gesamtgrund hat, die man hier angeben kann, wie soll man das dann eintragen?
2. Einfamilienhaus in Brandenburg - das Anwesen besteht allerdings aus zwei unbebauten und einem dritten (bebauten) Grundstücken.
Die Grundstücke haben die gleiche Flurnummer aber unterschiedliche Flurstücknummern. Im Formular für Brandenburg stehen bei "Anlage Grundstück" unter "Angaben zum Grundstück" nur zwei Zeilen mit der Frage nach Grundfläche und Bodenrichtwert zur Verfügung. In der Erklärung zur Feststellung des Grundwertes können zwar mehrere Grundstücke eingetragen werden, aber wiederum verbunden mit der Frage nach den Tausendstel Anteil an der wirtschaftlichen Einheit, zu der es keine Angaben gibt.
Muß für jedes dieser Grundstücke eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden, obwohl sie zum jeweiligen Anwesen dazugehören?
Kommentar