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Grundsteuer Nds, 2 Flurstücke, Alleineigentum und Gemeinschaftseigntum, wie eingeben?

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    Grundsteuer Nds, 2 Flurstücke, Alleineigentum und Gemeinschaftseigntum, wie eingeben?

    Ich wohne in Niedersachsen in einem Reihenhaus, was mir zu 100% gehört. Das Haus steht auf einem Flurstück x. Außerdem gibt es vor dem Gebäude eine Gemeinschaftsfläche mit Parkplätzen, die zu gleichen Teilen allen Reihenhausbesitzern im Gebäudekomplex gehören. Dazu gibt es ein Flurstück y. Ich gehe davon aus, dass beide Flurstücke anzugeben sind, da sie zum Aktenzeichen gehören.

    Frage: Welche Option wähle ich im Hauptvordruck unter Punkt 3 - Angaben zu Eigentümern? Da es zwei Flurstücke mit verschiedenen Eigentumsverhältnissen gibt, macht Punkt 3 eigentlich keinen Sinn, da ich bei einem Flurstück Option 0 - Alleineigentum und beim anderen Flurstück Option 6 - Bruchteilsgemeinschaft wählen müsste.

    Wenn ich Option 0 wähle, bekomme ich einen Fehler in Elster angezeigt, da das Flurstück y nicht mir alleine gehört. Wenn ich Option 6 wähle, soll ich alle weiteren Besitzer, also die Nachbarn auflisten. Ist das so gewollt?

    #2
    0 - Alleineigentum ist aber im Hauptvordruck (GW1) zutreffend. Wie hast du denn den Garagenhofanteil in Zeile 11 HV erfasst ?

    Für das Reihenhausflurstück selbst gilt in Zeile 11 GW1 ja 1 und 1, da es ein Einfamilienhaus ist. Bei dem Flurstück mit den Stellplätzen musst

    du in Zeile 11 GW1 deinen Miteigentumsanteil eintragen, also z. B. 1 und 15, wenn der Komplex 15 Reihenhäusern zugeordnet ist. Den rechnerischen

    m²-Anteil daran musst du selbst ausrechnen und zur Grundstücksfläche deines Reihenhausgrundstücks addieren, falls alle Flurstücke in der

    gleichen Bodenrichtwertzone liegen. Der auf volle m² abgerundete Wert ist in Zeile 4 der Anlage Grundstück einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Vordruck Gemarkung bzw Flurstück werden der Name der Gemarkung, Flurstück: Zähler, Nenner, und Flöche nicht akzeptiert. Was mus ich tun?

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        0 - Alleineigentum ist aber im Hauptvordruck (GW1) zutreffend.
        Ich habe jetzt die Option 0 gewählt und konnte das Problem beheben, da Elster einen konkreten Fehler zeigte, der letzte Woche noch nicht angezeigt wurde. Offensichtlich wurde da etwas an der Software verbessert. Das Problem war ein fehlender Eigentumsanteil im Eigentümerformular im Hauptvordruck. Jetzt ist alles grün.

        Übrigens muss man den m2-Anteil an der Gemeinschaftsfläche nicht ausrechnen, man gibt die Gesamtquadratmeterzahl an. So steht es im Hilfetext.

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          #5
          Zitat von ahura.86 Beitrag anzeigen
          Im Vordruck Gemarkung bzw Flurstück werden der Name der Gemarkung, Flurstück: Zähler, Nenner, und Flöche nicht akzeptiert. Was mus ich tun?
          Was ist denn die Fehlermeldung?

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            #6
            Übrigens muss man den m2-Anteil an der Gemeinschaftsfläche nicht ausrechnen, man gibt die Gesamtquadratmeterzahl an. So steht es im Hilfetext.
            Ich glaube, da interpretierst du den Hilfetext falsch. Man gibt die m² an, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören und da musst bei dem Stellplatzgrundstück

            sehr wohl rechnen. Du darfst bei diesem Flurstück ja auch nur deinen Miteigentumsanteil in Zeile 11 HV angeben, also z. B. 1 und 15.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Im Vordruck Gemarkung bzw Flurstück werden der Name der Gemarkung, Flurstück: Zähler, Nenner, und Flöche nicht akzeptiert. Was mus ich tun?
              Zunächst iesen Beitrag lesen: https://forum.elster.de/anwenderforu...druck-sind-rot

              Der Fehler betrifft tatsächlich zumeist die Zeile 11.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Ich glaube, da interpretierst du den Hilfetext falsch.
                Nein, der Hilfetext ist eindeutig:

                >>> Tragen Sie hier bitte die amtliche Flächengröße des gesamten Flurstücks ein, unabhängig davon, ob es insgesamt zum Grundvermögen oder zur wirtschaftlichen Einheit gehört. <<<

                Das Übertragungsprotokoll ebenso:

                >>> Summe der Flurstücksfläche(n) in m² (Dies ist die Summe der gesamten Fläche(n) aller angegebenen Flurstücke. Der "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil" ist hierbei nicht berücksichtigt.) <<<

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                  #9
                  Dann reden wir von unterschiedlichen Hilfetexten in unterschiedlichen Formularen. Das liegt jetzt daran, dass sich hier ahura.86 mit einer

                  Fehlermeldung reingedrängt hat, die eher zu einem anderen Formular passt, nicht zu dem für Niedersachsen. Dennoch musst du den Miteigentumsanteil

                  am Gemeinschaftsparkplatz in Zeile 6 der Anlage Grundstück eintragen. Zu den Formularen für Bayern usw. gibt es inzwischen auch einen ausführlichen

                  Beitrag: https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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