Anlage AV
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Wenn dein Mann keinen Vertrag hat - keine Anlage AV. Die Beiträge kommen in die "Zusatzangaben zur Steuerberechnung". Das ist nur intern für dich. Das FA hat die Daten ja. Kind sollte bei Zusammenveranlagung unproblematisch sein.
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Anlage AV
Hallo zusammen,
ich verzweifle gerade daran wie ich die Anlage AV für die Steuererklärung 2021 richtig ausfüllen muss. Die Erklärungen bringen mich leider auch nicht wirklich weiter, ich hoffe auf Hilfe von hier. :-)
Ich bin verheiratet und mein Mann und ich werden zusammen veranlagt. Wir haben 1 Kind, 2021 geboren und ich erhalte das Kindergeld. Ich habe einen Riestervertrag, mein Mann nicht.
In der Anlage AV bei "2-Berechnungsgrundlagen" habe ich bei mir unmittelbar begünstigt angekreuzt. Gehört in Zeile 6 die erhaltene Grundzulage aus dem Beitragsjahr 2020?
In dem Formular steht: "— Bei Zusammenveranlagung: Bitte die Art der Begünstigung (unmittelbar / mittelbar) beider Ehegatten / Lebenspartner angeben. —". Setze ich bei ihm den Haken bei unmittelbar begünstigt obwohl er keinen Riestervertrag hat? Oder fülle ich für ihn nichts aus?
Wo trage ich bei "3 - Angaben zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht" das Kind ein?
Wo trage ich die Beiträge ohne Zulage aus dem Jahr 2021 ein?
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele GrüßeZuletzt geändert von SSide; 15.07.2022, 07:37.Stichworte: -

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