Zitat von SSide
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Der selbst geleistete Beitrag wirkt sich insofern aus, als davon abhängt, ob
- Eigenbeitrag zzgl. Zulagenanspruch 4% des maßgeblichen Entgelts, i.A. rentenversicherungspflichtiges Brutto, erreichen,
- die Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugs erreicht wird.
Kurz und krass: ob man 2.100€ ./. Zulagenanspruch oder 1.000.000€ in seinen Riester einzahlt, spielt keine Rolle.

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