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    #16
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Das was du schreibst, macht nur dann Sinn, wenn in beiden Fällen die Anlage AV enthalten ist, sondern nur in einer das Kind eingetragen wurde und in der anderen weggelassen wurde.
    Dass da die Steuererstattung um 300 Euro sinkt, wenn die Obergrenze für den Sonderausgabenabzug schon erreicht wurde, aber der Anspruch auf Zulage steigt, ist logisch. Denn ausgezahlt wird der über die Zulage hinaus gehende Steuervorteil.

    Sachgerecht wäre es, den Eigenbeitrag an die Zulage anzupassen, d.h. statt 1925 (2100 ./. 175) eben 1625 (2100 ./. 475).
    Ich habe die Werte Eigenbeitrag und Zulage entsprechend probeweise eingetragen. Dadurch ändert sich nichts an der festzusetzenden Einkommenssteuer etc.. Müsste sich hierbei eigentlich etwas ändern?

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      #17
      Zitat von SSide Beitrag anzeigen
      Ich habe die Werte Eigenbeitrag und Zulage entsprechend probeweise eingetragen. Dadurch ändert sich nichts an der festzusetzenden Einkommenssteuer etc.. Müsste sich hierbei eigentlich etwas ändern?
      Eine Zulage kann man nicht eintragen, der Zulagenanspruch wird von Mein Elster eigeständig berechnet.
      Der selbst geleistete Beitrag wirkt sich insofern aus, als davon abhängt, ob
      • Eigenbeitrag zzgl. Zulagenanspruch 4% des maßgeblichen Entgelts, i.A. rentenversicherungspflichtiges Brutto, erreichen,
      • die Höchstgrenze des Sonderausgabenabzugs erreicht wird.


      Kurz und krass: ob man 2.100€ ./. Zulagenanspruch oder 1.000.000€ in seinen Riester einzahlt, spielt keine Rolle.

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