Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wohnhaus und Land- und Forstwirtschaft

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wohnhaus und Land- und Forstwirtschaft

    Hallo zusammen, wir haben ein Haus und einen angrenzenden Garten mit 2 Flurstuecken, die als Land und Forstwirtschaft ausgewiesen sind. Gebe ich diese beiden Flurstuecke mit an bei Grundsteuer B oder nur bei A. Da ich 2 Aktenzeichen bekommen habe.

    #2
    lol, der Benutzername als Titel macht herzlich wenig Sinn.
    Zitat von Labrador Beitrag anzeigen
    wir haben ein Haus und einen angrenzenden Garten mit 2 Flurstuecken, die als Land und Forstwirtschaft ausgewiesen sind. Gebe ich diese beiden Flurstuecke mit an bei Grundsteuer B oder nur bei A. Da ich 2 Aktenzeichen bekommen habe.
    In welchem Bundesland?
    Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören:
    • Wohngebäude
    • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden
    • nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile
    Diese Flächen und Gebäude gehören zum Grundvermögen. Füllen Sie für diese bitte einen gesonderten Hauptvordruck (BayGrSt 1) mit Anlagen aus.
    zumindest laut Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3)

    Zwei Einheitswert-Aktenzeichen heißt eigentlich auch zwei Grundsteuererklärungen.

    Kommentar

    Lädt...
    X