Hallo zusammen, wir haben ein Haus und einen angrenzenden Garten mit 2 Flurstuecken, die als Land und Forstwirtschaft ausgewiesen sind. Gebe ich diese beiden Flurstuecke mit an bei Grundsteuer B oder nur bei A. Da ich 2 Aktenzeichen bekommen habe.
							
						
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Wohnhaus und Land- und Forstwirtschaft
				
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 lol, der Benutzername als Titel macht herzlich wenig Sinn.In welchem Bundesland?Zitat von Labrador Beitrag anzeigenwir haben ein Haus und einen angrenzenden Garten mit 2 Flurstuecken, die als Land und Forstwirtschaft ausgewiesen sind. Gebe ich diese beiden Flurstuecke mit an bei Grundsteuer B oder nur bei A. Da ich 2 Aktenzeichen bekommen habe.zumindest laut Anleitung zur Anlage Land- und Forstwirtschaft (BayGrSt 3)Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören:- Wohngebäude
- nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden
- nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile
 
 
 Zwei Einheitswert-Aktenzeichen heißt eigentlich auch zwei Grundsteuererklärungen.
 

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