Hallo zusammen, wir haben ein Haus und einen angrenzenden Garten mit 2 Flurstuecken, die als Land und Forstwirtschaft ausgewiesen sind. Gebe ich diese beiden Flurstuecke mit an bei Grundsteuer B oder nur bei A. Da ich 2 Aktenzeichen bekommen habe.
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Wohnhaus und Land- und Forstwirtschaft
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lol, der Benutzername als Titel macht herzlich wenig Sinn.Zitat von Labrador Beitrag anzeigenwir haben ein Haus und einen angrenzenden Garten mit 2 Flurstuecken, die als Land und Forstwirtschaft ausgewiesen sind. Gebe ich diese beiden Flurstuecke mit an bei Grundsteuer B oder nur bei A. Da ich 2 Aktenzeichen bekommen habe.Nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören:- Wohngebäude
- nicht land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden
- nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude und Gebäudeteile
Zwei Einheitswert-Aktenzeichen heißt eigentlich auch zwei Grundsteuererklärungen.
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