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Eigentumswohnung u. Tiefgaragenstellplatz in Hamburg bei der Grundsteuer angeben
Wie man den mit dem TG-Stellpatz verbundenen Miteigentumsanteil erfasst, steht im Beitrag #3. Ich empfehle inzwischen generell,
das Flurstück doppelt zu erfassen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
ich werde dann mal wie in Beitrag #3 die Flurstücknummer doppelt eintragen jeweils für Wohnung und Tiefgaragenstellplatz mit den jeweils dazugehörigen Grundbuchblattnummern und Zähler / Nenner.
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