Eigentumswohnung u. Tiefgaragenstellplatz in Hamburg bei der Grundsteuer angeben

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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #16
    Wie man den mit dem TG-Stellpatz verbundenen Miteigentumsanteil erfasst, steht im Beitrag #3. Ich empfehle inzwischen generell,

    das Flurstück doppelt zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Toschi
      Neuer Benutzer
      • 25.07.2022
      • 12

      #17
      Moin Charlie24,

      ich werde dann mal wie in Beitrag #3 die Flurstücknummer doppelt eintragen jeweils für Wohnung und Tiefgaragenstellplatz mit den jeweils dazugehörigen Grundbuchblattnummern und Zähler / Nenner.

      Hoffe das klappt so.

      Danke für die Hilfe, Gruß Toschi

      Kommentar

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