Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eigentumswohnung u. Tiefgaragenstellplatz in Hamburg bei der Grundsteuer angeben

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Wie man den mit dem TG-Stellpatz verbundenen Miteigentumsanteil erfasst, steht im Beitrag #3. Ich empfehle inzwischen generell,

    das Flurstück doppelt zu erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Moin Charlie24,

      ich werde dann mal wie in Beitrag #3 die Flurstücknummer doppelt eintragen jeweils für Wohnung und Tiefgaragenstellplatz mit den jeweils dazugehörigen Grundbuchblattnummern und Zähler / Nenner.

      Hoffe das klappt so.

      Danke für die Hilfe, Gruß Toschi

      Kommentar

      Lädt...
      X