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Eigentumswohnung u. Tiefgaragenstellplatz in Hamburg bei der Grundsteuer angeben

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    Eigentumswohnung u. Tiefgaragenstellplatz in Hamburg bei der Grundsteuer angeben

    Hallo allerseits (ich bin neu hier). Ich habe folgenden Beitrag gelesen, der auch hilfreich war, aber meine Frage nicht ganz beantwortet.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen

    Ich habe eine Eigentumswohnung (300 von 10.000 Teilen) und einen TG-Stellplatz mit Sondernutzungsrecht (13 von 10.000 Teilen) vor mehreren Jahren erworben. Es existieren 2 Grundbuchblätter. Es heißt ja, dass ein TG-Stellplatz von unter 50m² (dies ist der Fall) nicht angegeben werden muss. Dies hat mir auch ein Mitarbeiter vom Finanzamt bestätigt. Auch auf dem bisherigen Grundsteuerbescheid wird nur das Grundbuchblatt mit der Eigentumswohnung angegeben.

    Daher würde ich bei der "Anlage Grundstück" unter "1. Angaben zum Grund und Boden" nur einen Eintrag bei Gemarkung angeben. Ist dies korrekt oder muss ich hier doch noch einen separaten Eintrag für den TG-Stellplatz vornehmen. Dann würde es unter "Summe der Grund und Bodenfläche" etwas komisch aussehen, dann dann beide Flurstücke (obwohl es das gleiche ist) aufgeführt werden und die Größe entsprechend verdoppelt ist. Muss ich evtl. nur 1 Angabe machen, dann aber die 13 von 10.000 Teilen bei dem Eintrag mit der Eigentumswohnung mit angeben? (300 + 13 = 313 von 10.000 Teilen).

    Wenn ich eine ähnlichen Frage im Forum überlesen habe, die sich ebenfalls auf Hamburg oder Bayern bezieht, bitte ich um Entschuldigung.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten. Viele Grüße Christian.


    #2
    In der Angabe der Flurstücke beide eintragen, einmal mit 300 von 10000 und einmal mit 13 von 10000.
    In der Anlage Grund und Boden, dann die Fläche ausrechnen (qm Flurstück x 313 / 10000).
    In NRW muss der TG-Platz mit 1 angegeben werden.

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      #3
      M. E. ist der Miteigentumsanteil von 13 /10000 am Tiefgaragenstellplatz bewertungsrelevant, die tatsächliche Nutzfläche wird

      jedoch nicht angerechnet, da sie unterhalb der Freigrenze von 50 m² liegt. Wenn man die Zähler aufsummiert, fällt der Eintrag

      des zweiten Grundbuchblatts unter den Tisch. Erfasst man das Flurstück zweimal, werden die Ausgangsflächen im Formular

      verdoppelt. Zu einem Bewertungsfehler führt jedoch weder die eine noch die andere Art der Erfassung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe alles ausprobiert, aber die Fehlermeldung
        "Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben."
        kommt immer wieder.
        Ich muss die Meldung in Nordrhein-Westfalen machen.
        Wir haben eine Eigentumswohnung und 2 Stellplätze
        Im Hauptvordruck habe ich die Fläche des Grundstücks mit 567 qm eingetragen. Bei einem Anteil von 22.168/100.000 muss in GW2 126 qm ((567 * 22.168 / 100000) eingetragen werden.
        Ferner sind im Hauptvordruck 2 Stellplätze mit jeweils 200/100.000 Eigentumsanteil eingetragen. Davon kann ich einen in GW2 mit 1 qm (567 * 200 / 100000) eintragen.
        Der zweite Stellplatz kann nicht mehr eingetragen werden, nur 2 Eintragungen sind möglich (Maximale Anzahl an Einträgen erreicht).

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          #5
          GustavGans

          Ich bitte, sich nicht an Themen anzuhängen, die ein Bundesland mit anderen Formularen betreffen !

          https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Ich habe die gleiche Frage für Hamburg

            Wohnung mit 192/10000 - eigenes Blatt mit 2 Flurstücken
            Stellplatz mit 21/10000 - eigenes Blatt mit 2 Flurstücken
            Kellerraum mit 21/10000 - eigenes Blatt mit 2 Flurstücken

            Summe für Grund + Bodenfläche ist natürlich totaler Käse, aber noch knapp unter 10.000qm.

            Ich habe damit 6 Einträge unter "Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens"

            Dann mache ich aber nur einen Eintrag "Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen" mit der eigentlichen Wohnung. Stellplatz und Kellerraum entfallen.

            Kann man das so abschicken? Elster meldet keinen Fehler.

            Danke für eine Rückmeldung.

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              #7
              Summe für Grund + Bodenfläche ist natürlich totaler Käse, aber noch knapp unter 10.000qm.
              Das lässt sich in den Formularen für Bayern, Hamburg usw. nicht vermeiden.

              Dann mache ich aber nur einen Eintrag "Angaben zu Gebäuden / Gebäudeteilen" mit der eigentlichen Wohnung. Stellplatz und Kellerraum entfallen.
              Richtig ! In Bayern müsste man den Stellplatz angeben, allerdings mit 0 m², für Hamburg weiß ich es nicht auswendig.

              Das solltest du anhand der Hilfe klären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Top, danke!

                Man kann in HH Keller und Stellplatz auch mit 0qm angeben. Es kommt nur ein Hinweis, dass da 0 steht. Übertragen kann man trotzdem.

                Perfekt. Dann ist das erledigt:-)

                Kommentar


                  #9
                  Der Keller ist sicher nicht anzugeben ! Auch in Bayern nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Aus dem Hilfetext für Hamburg:

                    Gehören zu einer Wohneinheit Stellplätze in Garagen bzw. Tiefgaragen und befinden sich diese in unmittelbarer Nähe zur Wohneinheit, bleibt die Nutzfläche
                    dieser Stellplätze bis zu insgesamt 50 Quadratmeter außer Ansatz. Soweit die Fläche 50 Quadratmeter übersteigt, wird sie angesetzt. Bitte tragen Sie
                    nur die Fläche als Nutzfläche ein, die 50 Quadratmeter übersteigt. Ist die gesamte Fläche nicht größer als 50 Quadratmeter, tragen Sie bitte eine
                    Nutzfläche von 0 Quadratmeter ein.


                    Genauso ist es auch in Bayern geregelt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Moin moin miteinander,

                      bin neu hier im Forum und blicke bei der Grundsteuererklärung für Hamburg auch nicht durch. Habe natürlich auch diesen Beitrag gelesen, komme trotzdem nicht wirklich weiter. Hatte heute meine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben aber die Dame wußte auch nichts.

                      Habe auch eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage. 856,00000 / 10000 und Stellplatz 1,00000 / 10000.

                      Kann mir jemand folgendes dazu sagen...

                      1. Muss die Tiefgarage (Stellplatz) auch mit Grundbuchblatt unter der gleichen Flurstücknummer eingetragen werden, so wie das Grundstück selber auch mit Zähler und Nenner?
                      2. Was kommt bei der Nutzfläche rein? Mein Stellplatz hat 13 m², die Tiefgarage selber hat 216 m²


                      Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

                      Gruß Toschi

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                        #12
                        Zu 1: Du solltest das Flurstück zweimal erfassen, einmal mit 856 und 10000 in Zeile 6 der Anlage Grundstück und einmal mit 1 und 10000.

                        Zu 2: In Hamburg gibt man bei 13 m² als Wert 0 an, das müsste auch in der Hilfe stehen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Moin Charlie24,

                          unter "Angaben zu Gebäuden / Gebäudenteilen kommt dann die Wohnungsnummer mit der m² Angabe rein und Tiefgaragenstellplatz mit der Nutzfläche 0 m².

                          Richtig so?

                          Bei der 2. Flurstückerfassung zwecks Tiefgarage, welche m² werden dort eingetragen, die vom Stellplatz oder die von der gesamten Garage?


                          Gruß Toschi
                          Zuletzt geändert von Toschi; 25.07.2022, 18:03.

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                            #14
                            Ich würde bei der Wohnung auch noch die Lage dazu schreiben, z. B. EG links, wenn das die 25 Zeichen, auf die das Feld limitiert ist,

                            erlauben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

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                              #15
                              Danke dir Charlie24,

                              hast du auch noch ne Antwort auf die 2. Flurstückerfassung zwecks Tiefgarage, welche m² werden dort eingetragen, die vom Stellplatz oder die von der gesamten Garage?


                              Gruß Toschi

                              Kommentar

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