Hallo allerseits (ich bin neu hier). Ich habe folgenden Beitrag gelesen, der auch hilfreich war, aber meine Frage nicht ganz beantwortet.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
Ich habe eine Eigentumswohnung (300 von 10.000 Teilen) und einen TG-Stellplatz mit Sondernutzungsrecht (13 von 10.000 Teilen) vor mehreren Jahren erworben. Es existieren 2 Grundbuchblätter. Es heißt ja, dass ein TG-Stellplatz von unter 50m² (dies ist der Fall) nicht angegeben werden muss. Dies hat mir auch ein Mitarbeiter vom Finanzamt bestätigt. Auch auf dem bisherigen Grundsteuerbescheid wird nur das Grundbuchblatt mit der Eigentumswohnung angegeben.
Daher würde ich bei der "Anlage Grundstück" unter "1. Angaben zum Grund und Boden" nur einen Eintrag bei Gemarkung angeben. Ist dies korrekt oder muss ich hier doch noch einen separaten Eintrag für den TG-Stellplatz vornehmen. Dann würde es unter "Summe der Grund und Bodenfläche" etwas komisch aussehen, dann dann beide Flurstücke (obwohl es das gleiche ist) aufgeführt werden und die Größe entsprechend verdoppelt ist. Muss ich evtl. nur 1 Angabe machen, dann aber die 13 von 10.000 Teilen bei dem Eintrag mit der Eigentumswohnung mit angeben? (300 + 13 = 313 von 10.000 Teilen).
Wenn ich eine ähnlichen Frage im Forum überlesen habe, die sich ebenfalls auf Hamburg oder Bayern bezieht, bitte ich um Entschuldigung.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten. Viele Grüße Christian.
https://forum.elster.de/anwenderforu...-niedersachsen
Ich habe eine Eigentumswohnung (300 von 10.000 Teilen) und einen TG-Stellplatz mit Sondernutzungsrecht (13 von 10.000 Teilen) vor mehreren Jahren erworben. Es existieren 2 Grundbuchblätter. Es heißt ja, dass ein TG-Stellplatz von unter 50m² (dies ist der Fall) nicht angegeben werden muss. Dies hat mir auch ein Mitarbeiter vom Finanzamt bestätigt. Auch auf dem bisherigen Grundsteuerbescheid wird nur das Grundbuchblatt mit der Eigentumswohnung angegeben.
Daher würde ich bei der "Anlage Grundstück" unter "1. Angaben zum Grund und Boden" nur einen Eintrag bei Gemarkung angeben. Ist dies korrekt oder muss ich hier doch noch einen separaten Eintrag für den TG-Stellplatz vornehmen. Dann würde es unter "Summe der Grund und Bodenfläche" etwas komisch aussehen, dann dann beide Flurstücke (obwohl es das gleiche ist) aufgeführt werden und die Größe entsprechend verdoppelt ist. Muss ich evtl. nur 1 Angabe machen, dann aber die 13 von 10.000 Teilen bei dem Eintrag mit der Eigentumswohnung mit angeben? (300 + 13 = 313 von 10.000 Teilen).
Wenn ich eine ähnlichen Frage im Forum überlesen habe, die sich ebenfalls auf Hamburg oder Bayern bezieht, bitte ich um Entschuldigung.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten. Viele Grüße Christian.
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