Hallo liebe Members,
ich habe jetzt nichts im Forum darüber gelesen, deshalb dachte ich mach ich hier mal das Thema auf. Mein Fall:
Ich habe eine kleine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus incl. einem Keller der als Abstellkammer fungiert. Zusätzlich neben dem Mehrfamilienhaus steht noch ein Garagengebäude welches auf gleichem Flurstück ist. Hier gehört mir eine Garage welche unter 16m2 Nutzfläche hat. Meine Fragen:
1. Muß ich den Keller/Abstellraum in Angaben zu Gebäude/Gebäudeteil erfassen, wenn ja, wie wird das mit der Nutzfläche geregelt?
2. Bei meiner Garage, da sie in unmittelbarer Wohnnähe ist und unter 50 % ist, muß ich dann bei Nutzfläche 0 eingeben da oder?
Mfg
Marco
ich habe jetzt nichts im Forum darüber gelesen, deshalb dachte ich mach ich hier mal das Thema auf. Mein Fall:
Ich habe eine kleine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus incl. einem Keller der als Abstellkammer fungiert. Zusätzlich neben dem Mehrfamilienhaus steht noch ein Garagengebäude welches auf gleichem Flurstück ist. Hier gehört mir eine Garage welche unter 16m2 Nutzfläche hat. Meine Fragen:
1. Muß ich den Keller/Abstellraum in Angaben zu Gebäude/Gebäudeteil erfassen, wenn ja, wie wird das mit der Nutzfläche geregelt?
2. Bei meiner Garage, da sie in unmittelbarer Wohnnähe ist und unter 50 % ist, muß ich dann bei Nutzfläche 0 eingeben da oder?
Mfg
Marco
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