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Grundsteuer S.-H. / ETW + TG, 3 Flurstücke - Anteilsberechnung

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    Grundsteuer S.-H. / ETW + TG, 3 Flurstücke - Anteilsberechnung

    Hallo, ich hoffe es findet sich jemand der mir mit konkreten Antworten helfen kann.
    Ich bin Eigentümer einer Wohnung in Schleswig-Holstein.
    Das Gemeinschaftseigentum erstreckt sich über 3 Flursücke. Es gibt dort insgesamt 4 Wohnhäuser mit jeweis mehreren Wohnungen, sowie eine Tiefgarage.
    Ich bin Eigentümer einer Wohnung und eines TG Stellplatzes.

    Frage 1 / Hauptvordruck: 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
    Ich habe es verstanden, dass ich alle 3 Flurstücke eintragen muss (), obwohl das Haus und die Wohnung nur auf einem der Flurstücke steht. Korrekt?

    Frage 2 / Hauptvordruck: 4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten
    Obwohl es in der Eigentümergemeinschaft natürlich viele Eigentümer gibt, muss eingetragen werden, dass es "Alleineigentum einer natürlichen Person" ist, da die Wohnung nur mir gehört. Korrekt?

    Frage 3 / 4- Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks vs. 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
    In der Anlage "Anlage Grundstück (GW2)" unter "4 - Angaben zum Grund und Boden / Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks"
    wird in der Hilfe zu "Fläche des Grundstücks" explizit beschrieben, dass ein Tiefgaragenstellplatz bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen ist.

    Die Wohnung ein Anteil von 136/10.000 und der Stellplatz einen Anteil von 10/10.000. Ich rechne also mit 136/10.000.

    Aber:
    Ist das dann auch der Anteil, der im Hauptvordruck unter "3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens" bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler Nenner" einzutragen ist? Das wäre dann ja konsistent, aber die Hilfe dort erwähnt keine Tiefgaragenstellplätze bzw. deren Ausschluß.
    Hoffe das kann jemand erklären.


    Vielen Dank.






    #2
    Frage 1: Wenn du Miteigentumsanteile an allen 3 Flurstücken hast, ist das richtig.

    Frage 2: Korrekt, die Erklärung machst du für dein Wohneigentum.

    Frage 3/4: In der Hilfe steht wörtlich:

    Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein. Die Fläche des Tiefgaragenstellplatzes wird nicht gesondert erfasst; es ist ausreichend, auf der Teilseite 5 Unterteilseite 2 in Zeile 10 die Anzahl der zu ihrer Eigentumswohnung gehörenden Garagen-/Tiefgaragenstellplätze einzutragen.

    Gemeint ist damit die tatsächliche Fläche des Tiefgaragenstellplatzes, nicht zu verwechseln mit einem weiteren Miteigentumsanteil !

    Ich finde, dass die Formulierung für Laien verwirrend ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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      #3
      Danke für die Antworten. Dann war ich bei 1 und 2 ja richtig davor :-)
      Die Erklärung zu 3 macht Sinn, so passen sie beiden Angaben dann wieder zusammen - (136+10)/10.000 sowohl im Hauptvordruck als auch in der Anlage.

      Als ich es gerade eintragen wollte, bin ich aber leider schon wieder gestolpert.
      Im Hauptvordruck habe ich (bei den Flurstücken) bisher die Angabe des Grundbuchblattes leer gelassen.
      Nun habe ich noch einmal im Kaufvertrag nachgesehen und siehe da Wohnung und Stellplatz haben unterschiedliche Grundbuchblätter.

      Ups. Was soll ich denn nun machen.
      1. Wenn ich die Grundbuchblätter eintrage, dann für alle 3 Flurstücke die gleiche Nummer?
      2. Was mache ich mit dem TG Stellplatz?
        Keine Grundbuchblattnummer eintragen und bei allen Flurstücken den 146/10.000 Anteil anzugeben, ist vermutlich keine Option
        also
        Alle 3 Flurstücke ein zweitesmal erfassen und
        1x mit dem Grundbuchblatt und Anteil der Wohnung (136/10.000) und
        1x mit dem Grundbuchblatt des Stellplatzes und dem Anteil (10/10.000) eintragen?

      Danke für Hinweise / die Unterstützung

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        #4
        Alle 3 Flurstücke ein zweitesmal erfassen und
        1x mit dem Grundbuchblatt und Anteil der Wohnung (136/10.000) und
        1x mit dem Grundbuchblatt des Stellplatzes und dem Anteil (10/10.000) eintragen?
        Das funktioniert problemlos. Bei dir sind es dann eben 3 Flurstücke, in meiner Beispieltabelle sind es nur zwei.

        Wenn alle den gleichen Bodenrichtwert haben, erfolgt nur ein Eintrag in Zeile 4 GW2

        Tabelle_SH.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Super! Alles klar. Danke.

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