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Besondere Lohnsteuerbescheinigung

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    Besondere Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    ich brauche eure Hilfe. Von meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich für das Jahr 2021 eine ganz normale Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Die habe ich auch in der Anlage N eingetragen.

    Ebenfalls erhielt ich von meinem letzten Arbeitgeben, der vor ca. drei Jahren insolvent wurde eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021" (in der Dauer des Diensverhältnisses ist Ausschüttung Paragr. 55 Insolvenzgesetz und ein Datum eingetragen) sowie eine Rechnung über Ausschüttung nach dem Paragr.55 Insolvenzgesetz. Die darin enthaltene Summe X habe ich auch bekommen.

    Die Frage ist, ob ich dann die Summe X, nach Paragr. 55 InSo einfach im Hauptvordruck als Insolvenzgeld eintragen soll?
    Oder soll ich die besondere Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N vermerken? Aber dann ist die Frage, wo ich die Angaben zu Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung eintragen soll?Oder kann ich das einfach zu den Beträgen aus der ganz normalen Lohnsteuerbescheinigung dazu rechnen? Erscheint mir irgendwie aber falsch...

    #2
    Warum willst du das nicht so erfassen, wie es auf der Lohnsteuerbescheinigung steht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 für deine Antwort.

      Da es bei den Vorsorgeaufwendungen z.B "Arbeitnehmeranteil laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Euro)" keine Möglichkeiteit gibt mehrere Beträge separat aufzufassen, müsste ich dann ja die Betrag Y aus der normalen Lohnsteuerbescheinigung vom jetzigen Arbeitgeber und den Betrag X aus der besonderen Lohnsteuerbescheinigung zusammen addieren.

      Ich weiß nicht, ob dies so erlaubt ist..

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        #4
        ... müsste ich dann ja die Betrag Y aus der normalen Lohnsteuerbescheinigung vom jetzigen Arbeitgeber und den Betrag X aus der besonderen Lohnsteuerbescheinigung zusammen addieren.
        Richtig, aber das ist bei Mein ELSTER so. Die Werte für die Anlage Vorsorgeaufwand müssen extern addiert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke dir für deine Hilfe. Dann summiere ich jetzt die Positionen zusammen.

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            #6
            Das Insolvenzgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 2 b EStG, so dass dahingehende Kosten nicht gesondert abzugsfähig ist. In dem Wert für die Progressionseinkünfte (Insolvenzgeld) nach § 32b EStG laut der Lohnsteuerbescheinigung sollten normalerweise die Sozialversicherungsbeträge schon berücksichtigt sein. Stichwort: Leistungsbetrag fürs Finanzamt im Vergleich zum Leistungsbetrag für die Rentenversicherung nach dem Insolvenzgeld-Bewilligungsbescheid?

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              #7
              Es geht nicht um Insolvenzgeld !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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