Hallo,
ich brauche eure Hilfe. Von meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich für das Jahr 2021 eine ganz normale Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Die habe ich auch in der Anlage N eingetragen.
Ebenfalls erhielt ich von meinem letzten Arbeitgeben, der vor ca. drei Jahren insolvent wurde eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021" (in der Dauer des Diensverhältnisses ist Ausschüttung Paragr. 55 Insolvenzgesetz und ein Datum eingetragen) sowie eine Rechnung über Ausschüttung nach dem Paragr.55 Insolvenzgesetz. Die darin enthaltene Summe X habe ich auch bekommen.
Die Frage ist, ob ich dann die Summe X, nach Paragr. 55 InSo einfach im Hauptvordruck als Insolvenzgeld eintragen soll?
Oder soll ich die besondere Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N vermerken? Aber dann ist die Frage, wo ich die Angaben zu Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung eintragen soll?Oder kann ich das einfach zu den Beträgen aus der ganz normalen Lohnsteuerbescheinigung dazu rechnen? Erscheint mir irgendwie aber falsch...
ich brauche eure Hilfe. Von meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich für das Jahr 2021 eine ganz normale Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Die habe ich auch in der Anlage N eingetragen.
Ebenfalls erhielt ich von meinem letzten Arbeitgeben, der vor ca. drei Jahren insolvent wurde eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2021" (in der Dauer des Diensverhältnisses ist Ausschüttung Paragr. 55 Insolvenzgesetz und ein Datum eingetragen) sowie eine Rechnung über Ausschüttung nach dem Paragr.55 Insolvenzgesetz. Die darin enthaltene Summe X habe ich auch bekommen.
Die Frage ist, ob ich dann die Summe X, nach Paragr. 55 InSo einfach im Hauptvordruck als Insolvenzgeld eintragen soll?
Oder soll ich die besondere Lohnsteuerbescheinigung in der Anlage N vermerken? Aber dann ist die Frage, wo ich die Angaben zu Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung eintragen soll?Oder kann ich das einfach zu den Beträgen aus der ganz normalen Lohnsteuerbescheinigung dazu rechnen? Erscheint mir irgendwie aber falsch...
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