Hallo!
Nehmen wir an, es gibt folgende Situation bei der Grundsteuerklärung:
1. Grundstück 1: 500 m² Grund mit Wohngebäude 140 m² (2 Ehepartner, je 1/2 Eigentum) - Grundbuchblatt 1111, Zähler 100, Nenner 000
2. Grundstück 2: 150 m² Grund mit Privatstraße (3 x 2 Ehepartner mit je 1/3 Eigentum)- Grundbuchblatt 1111, Zähler 101, Nenner 000
Beide Grundstücke haben den gleichen Bodenwert (Wohnbebauung).
Die Privatstraße ist dient der Erschließung von zwei anderen Grundstücken. Die 1/3-Regelung und die Nutzung als dauerhafte Verkehrsfläche wurden vertraglich vereinbart.
In der Grundsteuererklärung müssen ja auf jeden Fall beide Grundstücke angegeben werden. Aber bei der Angabe der Eigentümer gibt's bei Elster nun ein Problem: Ich kann die Bruchteilsgemeinschaft nirgends separat dem Grundstück 2 zuweisen.
Frage 1
Die Elster-Hilfe sagt, man soll einfach die Anteile summieren, also 500 + 50 = 550 qm.
Sollen diese 550 qm dann nur den beiden Ehepartnern mit je 1/2 (Zähler/Nenner) zugewiesen werden und Bruchteilsgemeinschaft verschwiegen werden?
Soweit ich weiß:
Dem öffentlichen Verkehr dienende Verkehrsflächen sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet.
Frage 2
Muss es überhaupt dort einfließen?
Danke
Niels
Nehmen wir an, es gibt folgende Situation bei der Grundsteuerklärung:
1. Grundstück 1: 500 m² Grund mit Wohngebäude 140 m² (2 Ehepartner, je 1/2 Eigentum) - Grundbuchblatt 1111, Zähler 100, Nenner 000
2. Grundstück 2: 150 m² Grund mit Privatstraße (3 x 2 Ehepartner mit je 1/3 Eigentum)- Grundbuchblatt 1111, Zähler 101, Nenner 000
Beide Grundstücke haben den gleichen Bodenwert (Wohnbebauung).
Die Privatstraße ist dient der Erschließung von zwei anderen Grundstücken. Die 1/3-Regelung und die Nutzung als dauerhafte Verkehrsfläche wurden vertraglich vereinbart.
In der Grundsteuererklärung müssen ja auf jeden Fall beide Grundstücke angegeben werden. Aber bei der Angabe der Eigentümer gibt's bei Elster nun ein Problem: Ich kann die Bruchteilsgemeinschaft nirgends separat dem Grundstück 2 zuweisen.
Frage 1
Die Elster-Hilfe sagt, man soll einfach die Anteile summieren, also 500 + 50 = 550 qm.
Sollen diese 550 qm dann nur den beiden Ehepartnern mit je 1/2 (Zähler/Nenner) zugewiesen werden und Bruchteilsgemeinschaft verschwiegen werden?
Soweit ich weiß:
Dem öffentlichen Verkehr dienende Verkehrsflächen sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet.
Frage 2
Muss es überhaupt dort einfließen?
Danke
Niels
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