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[Grundsteuer] Wohngrundstück (2x 1/2) + Privatstraße (1/3)

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    [Grundsteuer] Wohngrundstück (2x 1/2) + Privatstraße (1/3)

    Hallo!

    Nehmen wir an, es gibt folgende Situation bei der Grundsteuerklärung:

    1. Grundstück 1: 500 m² Grund mit Wohngebäude 140 m² (2 Ehepartner, je 1/2 Eigentum) - Grundbuchblatt 1111, Zähler 100, Nenner 000
    2. Grundstück 2: 150 m² Grund mit Privatstraße (3 x 2 Ehepartner mit je 1/3 Eigentum)- Grundbuchblatt 1111, Zähler 101, Nenner 000
    Beide Grundstücke haben den gleichen Bodenwert (Wohnbebauung).

    Die Privatstraße ist dient der Erschließung von zwei anderen Grundstücken. Die 1/3-Regelung und die Nutzung als dauerhafte Verkehrsfläche wurden vertraglich vereinbart.

    In der Grundsteuererklärung müssen ja auf jeden Fall beide Grundstücke angegeben werden. Aber bei der Angabe der Eigentümer gibt's bei Elster nun ein Problem: Ich kann die Bruchteilsgemeinschaft nirgends separat dem Grundstück 2 zuweisen.

    Frage 1
    Die Elster-Hilfe sagt, man soll einfach die Anteile summieren, also 500 + 50 = 550 qm.
    Sollen diese 550 qm dann nur den beiden Ehepartnern mit je 1/2 (Zähler/Nenner) zugewiesen werden und Bruchteilsgemeinschaft verschwiegen werden?

    Soweit ich weiß:
    Dem öffentlichen Verkehr dienende Verkehrsflächen sind auch in Privateigentum von der Grundsteuer befreit, wenn sie durch Widmung im Sinne des Straßenrechts und durch Indienststellung zu einer öffentlichen Sache geworden sind und auf ihnen ein öffentlicher Verkehr tatsächlich stattfindet.

    Frage 2
    Muss es überhaupt dort einfließen?

    Danke
    Niels


    Zuletzt geändert von NielsBottin; 17.07.2022, 20:49.

    #2
    Sollen diese 550 qm dann nur den beiden Ehepartnern mit je 1/2 (Zähler/Nenner) zugewiesen werden und Bruchteilsgemeinschaft verschwiegen werden?
    Ehegatten sind keine Bruchteilsgemeinschaft. Ihr erklärt ja nur für eure Wirtschaftliche Einheit. Die besteht aus dem Hausgrundstück und einem

    Drittel-Anteil an der Wegefläche. Wenn die Wegefläche tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, kann die steuerbefreit sein, aber dazu äußern

    wir uns hier im Forum nicht. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Erklärt werden muss die anteilige Wegefläche in jedem Fall. Man kann ja in der Erklärung

    auch Angaben zu Steuerbefreiungen machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ehegatten sind keine Bruchteilsgemeinschaft.
      Die Bruchteilsgemeinschaft war auf die Privatstraße bezogen, die in diesem Fall 3 Ehepaaren zu gleichen Teilen gehört.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ihr erklärt ja nur für eure Wirtschaftliche Einheit. Die besteht aus dem Hausgrundstück und einem Drittel-Anteil an der Wegefläche.
      Auf der Rückseite des Anschreibens steht aber, dass man die Miteigentümer ansprechen soll und eine empfangsbevollmächtige Person in der Feststellungserklärung angeben soll.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wenn die Wegefläche tatsächlich dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist,
      Es gibt keine Beschilderung, die dies verbietet. Das Pflaster hat jedoch eine andere Farbe, als die öffentliche Straße (verkehrsberuhigter Bereich).

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      kann die steuerbefreit sein, aber dazu äußern wir uns hier im Forum nicht. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
      Ich weiß, darum schrieb ich ja "Nehmen wir an, es gibt folgende Situation". Wir philosophieren hier ja nur offiziell.

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Erklärt werden muss die anteilige Wegefläche in jedem Fall. Man kann ja in der Erklärung auch Angaben zu Steuerbefreiungen machen.
      Aber irgendwie nur am Gebäudeteil... die Privatstraße ist unbebaut und ein eigenes Flurstück.
      Zuletzt geändert von NielsBottin; 17.07.2022, 21:18.

      Kommentar


        #4
        Auf der Rückseite des Anschreibens steht aber, dass man die Miteigentümer ansprechen soll und eine empfangsbevollmächtige Person in der Feststellungserklärung angeben soll.
        Was das Eigentum an einer Wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens angeht, gibt es viele Konstellationen von der Erbengemeinschaft bis zu Geschwistern

        und zu unverheirateten Paaren. Bei Ehegatten muss kein Empfangsbevollmächtigter benannt werden. Es gibt hier insgesamt drei Wirtschaftlichen Einheiten

        zu erklären, von denen euch nur eine mit dem Wegeanteil zuzurechnen ist. Bei den zwei Nachbarn ist es genauso, damit ist die Wegefläche komplett verteilt

        und auch erklärt. Dass die Privatstraße unbebaut und ein eigenes Flurstück ist, ist schon klar, dennoch muss sie anteilig den 3 bebauten Grundstücken

        zugeordnet werden, die darüber erschlossen werden. Das Wegegrundstück ist keine eigenständige wirtschaftliche Einheit, die braucht ihr nämlich alle, um

        eure Wohngrundstücke zu erreichen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          damit ist die Wegefläche komplett verteilt und auch erklärt
          Also im Endeffekt:
          • GW1: Nur die beiden Ehegatten/Lebenspartner
          • GW2: Nur die Summe 500 + (150 / 3) = 550 qm angeben (plus Wohngebäude natürlich, haha)
          Hypothetisch korrekt?

          In diesem Konstrukt machen die 50 qm machen den Kohl auch nicht fett, um da den Topf bzgl. der Steuerbefreiung aufzumachen.

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            #6
            Hypothetisch korrekt?
            Ja, wenn in GW1 das Wohnflurstück mit 1 und 1 und das Wegeflurstück mit der Gesamtfläche und 1 und 3 in Zeile 11 erfasst wurde, sollte das fehlerfrei sein.


            In diesem Konstrukt machen die 50 qm machen den Kohl auch nicht fett, um da den Topf bzgl. der Steuerbefreiung aufzumachen.
            Aber darüber mit den Nachbarn zu sprechen bzw. sich abzustimmen, ist jetzt nicht verboten
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ja, wenn in GW1 das Wohnflurstück mit 1 und 1 und das Wegeflurstück mit der Gesamtfläche und 1 und 3 in Zeile 11 erfasst wurde, sollte das fehlerfrei sein.
              Genau!

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Aber darüber mit den Nachbarn zu sprechen bzw. sich abzustimmen, ist jetzt nicht verboten
              Vergiss es: Die hypothetischen Nachbarn sind verbeamtet, total überfordert und haben es direkt ihrem Steuerberater gegeben.

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                #8
                Charlie24 Upsa: Vielen Dank nochmal!

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