Hallo zusammen, gebe ich bei einer Doppelhaushälfte nun Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum an? Bundesland ist Rheinland-Pfalz. Im Notarvertrag bezieht man sich auf "Wohnungseigentum". Vielen Dank für eure Hilfe!
Doppelhaushälfte: Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?
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Nein, das ist kein Zweifamilienhaus, und auch keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, dass sehr nah am Haus des Nachbarn steht.
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Nein, das kann auch Wohnungseigentum sein, das ist bei Doppelhaushälften sogar sehr oft der Fall !Nein, das ist kein Zweifamilienhaus, und auch keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, dass sehr nah am Haus des Nachbarn steht.
Zur Definition Einfamilienhaus siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Tolle Definition
Aber ich kann nicht widersprechen. Die Doppelhaushälften die ich kenne sind jedenfalls Einfamilienhäuser.Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die ... kein Wohnungseigentum sind
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Bei uns am Land kenne ich auch nur das Konstrukt 2 Einfamilienhäuser, d. h. zwei Grundstücke, die Grenze verläuft mittig durch das Doppelhaus.Die Doppelhaushälften die ich kenne sind jedenfalls Einfamilienhäuser.
Nach der Anzahl der Fragen zu Doppelhaushälften hier im Forum zu urteilen, kommt Wohnungseigentum aber sehr häufig vor.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Mal bei der Hausverwaltung nachfragen? In den Kaufvertrag gucken, und/oder in den Teilungsvertrag? Als was war es denn bisher bezeichnet?
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Was ist jetzt daran unklar ? Das ist Wohnungseigentum, was sonst ?... diese teilen sich Grundstück und das Haus mit eigenem Eingang. Im Kaufvertrag hieß es Wohneigentum.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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