Doppelhaushälfte: Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Lisanne
    Neuer Benutzer
    • 19.07.2022
    • 3

    #1

    Doppelhaushälfte: Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum?

    Hallo zusammen, gebe ich bei einer Doppelhaushälfte nun Einfamilienhaus oder Wohnungseigentum an? Bundesland ist Rheinland-Pfalz. Im Notarvertrag bezieht man sich auf "Wohnungseigentum". Vielen Dank für eure Hilfe!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Nein, das ist kein Zweifamilienhaus, und auch keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, dass sehr nah am Haus des Nachbarn steht.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45927

      #3
      Nein, das ist kein Zweifamilienhaus, und auch keine Eigentumswohnung, sondern ein Einfamilienhaus, dass sehr nah am Haus des Nachbarn steht.
      Nein, das kann auch Wohnungseigentum sein, das ist bei Doppelhaushälften sogar sehr oft der Fall !

      Zur Definition Einfamilienhaus siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

      Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die eine Wohnung enthalten und kein Wohnungseigentum sind.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Tolle Definition

        Einfamilienhäuser sind Wohngrundstücke, die ... kein Wohnungseigentum sind
        Aber ich kann nicht widersprechen. Die Doppelhaushälften die ich kenne sind jedenfalls Einfamilienhäuser.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45927

          #5
          Die Doppelhaushälften die ich kenne sind jedenfalls Einfamilienhäuser.
          Bei uns am Land kenne ich auch nur das Konstrukt 2 Einfamilienhäuser, d. h. zwei Grundstücke, die Grenze verläuft mittig durch das Doppelhaus.

          Nach der Anzahl der Fragen zu Doppelhaushälften hier im Forum zu urteilen, kommt Wohnungseigentum aber sehr häufig vor.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Lisanne
            Neuer Benutzer
            • 19.07.2022
            • 3

            #6
            Vielen Dank für die Unterstützung! Wie kann ich denn jetzt rausfinden welche Variante ich wählen muss?

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              Mal bei der Hausverwaltung nachfragen? In den Kaufvertrag gucken, und/oder in den Teilungsvertrag? Als was war es denn bisher bezeichnet?

              Kommentar

              • Lisanne
                Neuer Benutzer
                • 19.07.2022
                • 3

                #8
                Eine Hausverwaltung gibt es leider nicht, es sind jeweils 2 Eigentümer und diese teilen sich Grundstück und das Haus mit eigenem Eingang. Im Kaufvertrag hieß es Wohneigentum.

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45927

                  #9
                  ... diese teilen sich Grundstück und das Haus mit eigenem Eingang. Im Kaufvertrag hieß es Wohneigentum.
                  Was ist jetzt daran unklar ? Das ist Wohnungseigentum, was sonst ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...