Eine Wohnung (separater Eingang) ist unbewohnt. Dort existiert auch keine Heizung mehr und kein Wasseranschluss. Dort wohnten meine verstorbenen Eltern. Nach ihrem Tod wurde die Heizungsanlage so verändert, dass nur noch, die von uns bewohnte Wohnung beheizt ist und durch ein Missgeschick ist in eben dieser Wohnung die Wasserleitung eingefroren und geplatzt. Also ist die Wohnung ja nicht mehr bewohnbar. Zählt sie trotzdem noch?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Ein- oder Zweifamilienhaus?
Einklappen
X
-
Also ist die Wohnung ja nicht mehr bewohnbar. Zählt sie trotzdem noch?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar