Eine Wohnung (separater Eingang) ist unbewohnt. Dort existiert auch keine Heizung mehr und kein Wasseranschluss. Dort wohnten meine verstorbenen Eltern. Nach ihrem Tod wurde die Heizungsanlage so verändert, dass nur noch, die von uns bewohnte Wohnung beheizt ist und durch ein Missgeschick ist in eben dieser Wohnung die Wasserleitung eingefroren und geplatzt. Also ist die Wohnung ja nicht mehr bewohnbar. Zählt sie trotzdem noch?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Ein- oder Zweifamilienhaus?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Meines Erachtens ja, aber das ist Steuerrecht, Dazu darf hier keine verbindliche Aussage getroffen werden.Also ist die Wohnung ja nicht mehr bewohnbar. Zählt sie trotzdem noch?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 


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