Riester-Rente

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Dopplitzer
    Neuer Benutzer
    • 25.04.2021
    • 7

    #1

    Riester-Rente

    Hallo Fachleute,
    ich mache für meine Tochter seit Jahren die Steuererklärung. Nachdem ich "Mein Elster" einigermaßen durchschaut habe, kann ich mich immer mehr damit anfreunden... Aber jetzt die Frage: Heute habe ich die vorläufigen Bescheiddaten zugesandt bekommen und dabei festgestellt, dass die Riester-Bescheinigung zwar übermittelt wurde, aber nicht berücksichtigt wurde. Wahrscheinlich habe ich den entsprechenden Eintrag im Formular nicht gesehen und daher nicht gemacht..?

    Lässt sich das irgendwie korrigieren und wenn ja, wo muss ich die fehlenden Einträge machen? Für das Jahr 2020 hat es jedenfalls noch funktioniert.

    Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Gruß Dopplitzer
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    War vielleicht der Zulagenanspruch günstiger? Dann sollte was in den Erläuterungen stehen. Ansonsten wird Riester in der Anlage AV geltend gemacht. Warr die beigefügt? Ach so.Warte mal den Papierbescheid ab.

    Kommentar

    • Dopplitzer
      Neuer Benutzer
      • 25.04.2021
      • 7

      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Warte mal den Papierbescheid ab.
      Hallo,
      der ist wenige Minuten nachdem ich die Frage abgesetzt habe, im Briefkasten gelandet. Da steht tatsächlich das mit der Günstigerprüfung drin. Frage immer noch: WO trage ich das ein.? Ansonsten schon mal vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Gruß Dopplitzer

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Dann hast du es ja in der Anlage AV eingetragen und die Zulage war günstiger als die steuerliche Förderung. Das kann in jedem Jahr anders sein.

        Kommentar

        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7880

          #5
          Du füllst ganz normal die Anlage AV aus an denen Stellen, an denen Dich Betreffendes gefragt wird. Die Höhe Deiner Zahlung wird dort nicht abgefragt, das weiß das Finanzamt aufgrund des Datensatzes des Anbieters selbst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • Dopplitzer
            Neuer Benutzer
            • 25.04.2021
            • 7

            #6
            Hallo,

            danke für die Antworten, ich habe die Anlage AV nochmal ausgefüllt und bin auf das Ergebnis gespannt

            Gruß Dopplitzer

            Kommentar

            • Kloebi
              Erfahrener Benutzer
              • 20.02.2011
              • 4670

              #7
              Also hast du nach dem Bescheid eine berichtigte Erklärung ans FA geschickt und gehst davon aus, dass das als Änderungsantrag gewertet wird?. Sicherheitshalber solltest du das FA per Elsternachricht oder email nochmal darauf hinweisen.

              Kommentar

              • multi
                Erfahrener Benutzer
                • 03.01.2018
                • 4281

                #8
                Zitat von Dopplitzer Beitrag anzeigen
                danke für die Antworten, ich habe die Anlage AV nochmal ausgefüllt und bin auf das Ergebnis gespannt
                Wieso nochmal? War die Anlage AV ausgefüllt oder nicht? Ergab sich aus der Vorabberechnung, dass der Sonderausgabenabzug günstiger ist?

                Kommentar

                • Dopplitzer
                  Neuer Benutzer
                  • 25.04.2021
                  • 7

                  #9
                  @Kloebi: vielen Dank für den Tipp! Ich habe im Hauptvordruck bei den Erläuterungen den Sachverhalt nochmal ausführlich geschildert. Reicht das? Übrigens ist mit der Fehler für das Jahr 2020 genauso passiert. Ich hatte mich weiter oben vertippt. Lässt sich das ebenfalls ausbügeln? Und wenn ja, wie komme ich an den Entwurf für das Jahr 2020, den ich dann ggf. ergänzen und erneut übermitteln kann? Wahrscheinlich habe ich "Mein Elster" doch nicht so durchschaut...

                  Gruß Dopplitzer

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4281

                    #10
                    Was für ein Fehler?
                    Ansonsten wird die Frist für einen Einspruch für 2020 in der Regel mehr als abgelaufen sein.
                    ​​​​​​

                    Kommentar

                    • efimerida
                      Neuer Benutzer
                      • 24.05.2022
                      • 15

                      #11
                      Kann man bei ElsterOnline irgendwie eingeben, dass automatisch eine Günstigerprüfung (wegen Riester) erfolgen soll?

                      Wenn die geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Riester) in den "Zusatzangaben zur Steuerberechnung" eingetragen werden, werden diese in der ElsterOnline-Berechnungsliste als Sonderausgabe in voller Höhe berücksichtigt, obwohl die Zulagen höher sind. Oder kann man in einer "Nebenrechnung" selbst die Günstigerprüfung vorab berechnen, damit man die Auswirkungen besser sieht und nachvollziehen kann?
                      Angehängte Dateien

                      Kommentar

                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4281

                        #12
                        Zitat von efimerida Beitrag anzeigen
                        Kann man bei ElsterOnline irgendwie eingeben, dass automatisch eine Günstigerprüfung (wegen Riester) erfolgen soll?
                        Die Günstigerprüfung bei Antrag auf Sonderausgabenabzug über die Anlage AV findet von Amts wegen statt und ist in der Berechnung berücksichtigt.

                        Wenn die Beiträge in der Berechnung auftauchen, ist der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug größer als der Zulagenanspruch. Mit welchem Zulagenanspruch Mein Elster rechnet, kann man der Rechnung leicht entnehmen, da dieser am Ende auf die berechnete Steuer aufgeschlagen wird.

                        Wenn du meinst, dass Mein Elster hier falsch rechnet, wirst du es schon irgendwie mit Zahlen belegen müssen. Fehler hier sind und aktuell nicht bekannt.

                        Kommentar

                        Lädt...