Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BW Tief-Garage ergänzen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Charlie24

    Um nicht zuviele Threads zu eröffnen, hänge ich mich nochmal hier dran. Die Tabelle ist Gold Wert und hat mir sehr geholfen. Danke erstmal :-)

    Bundesland Rheinland Pfalz = RLP:
    Nachdem ich mit Deiner Tabelle 1 ETW + 2 Tiefgaragenplätze erfolgreich im Elster eingeben konnte, bleibt nur noch 1 Frage:

    Für die ETW gibt es im Hauptvordruck GW1 auch noch den Eigentümer den ich eingetragen habe. Was mir unklar ist: Zeile 51 Zähler und Nenner. In meinem Fall hat die ETW Zähler 141 und die 2 Tiefgaragenplätze jeweils 1. Trage ich dort dann 143 ein ? Also 141 + 1 + 1 = 143 ? Der Nenner von 10.000 bleibt gleich.

    Merci.

    Kommentar


      #17
      In Zeile 51 Hauptvordruck wird nach den persönlichen Eigentumsverhältnissen bezüglich der wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum gefragt

      Gehört jemand das Wohnungseigentum ganz allein,, ist 1 und 1 zutreffend, gehört die Wohnung Ehegatten gemeinsam, wäre 1 und 2 richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In Zeile 51 Hauptvordruck wird nach den persönlichen Eigentumsverhältnissen bezüglich der wirtschaftlichen Einheit Wohnungseigentum gefragt

        Gehört jemand das Wohnungseigentum ganz allein,, ist 1 und 1 zutreffend, gehört die Wohnung Ehegatten gemeinsam, wäre 1 und 2 richtig.
        Die Wohnung gehört meinen Eltern. Was meinst Du mit 1 und 2 wäre richtig ?

        Kommentar


          #19
          Die Wohnung gehört meinen Eltern. Was meinst Du mit 1 und 2 wäre richtig ?
          Damit sind Zähler und Nenner in Zeile 51 des Hauptvordrucks gemeint
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20

            Charlie24

            Entschuldigung, ich stehe voll auf dem Schlauch


            Siehe Bild, meinst Du das wäre dann korrekt ?

            Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
            Diese Galerie hat 2 Bilder

            Kommentar


              #21
              Siehe Bild, meinst Du das wäre dann korrekt ?
              Nein, das ist sicher falsch. Das Wohnungseigentum gehört deinen Eltern gemeinsam, also gehört jedem Elternteil die Hälfte.

              Als Bruch geschrieben bedeutet das: Zähler 1 und Nenner 2 sind an dieser Stelle richtig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #22
                Grundsteuererklärung Berlin, Eigentumswohnung mit TG, wie berücksichtige ich den TG-Stellplatz?

                Ich hänge mich mit meiner Frage an Charlie24 hier ran, weil die Diskussion schon weiter fortgeschritten ist.

                Ich habe meine Eigentumswohnung in Elster angelegt und es kommen bei der Prüfung erstmal keine Fehler mehr. Im Hauptformular Punkt 1, Zeile 10, Flurstück: Zähler (14) habe ich die Flurstücknummer aus dem Grundbuchblatt zur Eigentumswohnung eingetragen. Den Nenner (15) habe ich freigelassen. Das Grundbuchblatt der Whg habe ich in Z10 (12) eingetragen. Die Bedeutung des Nenners (15) ist mir nicht klar. Bei Z.11 (17) habe ich 448,12 und bei (18) 100000 gemäß Grundbuchblatt eingegeben. Insgesamt gibt es 123 Eigentumswohnungen auf dem Flurstück.

                Weiterhin ging es mir ähnlich vieler anderer User; erst nach mehrfacher Entwurfsdurchsicht ist mir aufgefallen, dass der TG-Stellplatz noch nicht berücksichtigt ist. Muss ich dafür tatsächlich für den TG im Hauptformular unter Punkt 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens ein zweites gleichlautendes Flurstück eingeben? Whg und TG liegen auf demselben Grundstück!

                Mein Anteil an der TG beträgt 100/100.000. Die TG hat eine eigene Grundbuchblatt-Nr. Mehr Daten habe ich über den Stellplatz nicht griffbereit. Beispielsweise habe ich die Stellplatzfläche nicht bei der Hand und müsste sie z.B. aus Bauplänen der Projektfirma herauslesen. Gemäß oben bleibt für das Flurstück der TG der Nenner (15) vermutlich auch frei (analog Ausführungen Charlie24 oben).

                Damit hätte ich dann unter Punkt 3 zwei "Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" angelegt. Im nächsten Schritt würde ich eine zweite Anlage zum Hauptvordruck hinzufügen. Bei der ersten Anlage GW2 zur Whg habe ich unter Punkt 1 Angaben zur Grundstücksart "Wohnungseigentum" angekreuzt. Muss ich für die neue zweiten Anlage, d.h. für die TG wieder "Wohnungseigentum" ankreuzen? Eigentlich ist der Stellplatz kein Wohnungseigentum. Muss ich für den TG-Stellplatz sowohl das Flurstück als auch eine Anlage dazu separat anlegen?

                Bei der Anlage GW2 zur Whg habe ich unter Punkt 5 - 2 - Garagen- und Tiefgaragenstellplätze eine "1" eingegeben, da meiner Whg nur ein TG-Stellplatz zugeordnet ist; tatsächlich gibt es in Summe wohl 66 Stellplätze.
                Unter Punkt 3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen wird die tatsächliche Wohnfläche abgefagt. Muss ich jetzt für den TG-Stellplatz auch noch seine Größe ermitteln und irgendwo eintragen? Ist die Nutzfläche [m²] des TG-Stellplatzes relevant?

                Fazit: Ich bitte nochmals um Infos wie man richtig einen TG-Stellplatz auf demselben Flurstück an eine Eigentumswohnung anhängt




                Kommentar


                  #23
                  Hier nochmal eine Tabelle mit Tiefgaragenanteil auf dem gleichen Flurstück.

                  Tabelle_TG.JPG
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #24
                    Zitat von UdoP Beitrag anzeigen

                    Weiterhin ging es mir ähnlich vieler anderer User; erst nach mehrfacher Entwurfsdurchsicht ist mir aufgefallen, dass der TG-Stellplatz noch nicht berücksichtigt ist. Muss ich dafür tatsächlich für den TG im Hauptformular unter Punkt 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens ein zweites gleichlautendes Flurstück eingeben? Whg und TG liegen auf demselben Grundstück!
                    Auch wenn es auf dem gleichen Grundstück ist, wenn die Grundblattnummer zwischen Whg und TG unterschiedlich ist, mußt Du die TG als weiteren Punkt 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens eingeben. Die Tabelle von Charlie zeigt das wunderbar.


                    Zitat von UdoP Beitrag anzeigen
                    Damit hätte ich dann unter Punkt 3 zwei "Gemarkungen und Flurstücke des Grundvermögens" angelegt.
                    yes



                    Kommentar


                      #25
                      Sie haben evtl. für die 3 fremden Garagen mit bezahlt. Sie können dies bei der Finanzverwaltung reklamieren (wahrscheinlich verjährt), den Notar in die Verantwortung nehmen oder die anderen Garageneigentümer um Erstattung bitten.

                      Kommentar


                        #26
                        20220808_Gru_Berlin_2.JPG
                        Vielen Dank nochmals, es bleibt mir noch eine Frage zum Runden. In die GW2 Zeile 4 (10) kann man in Elster nur ganze m²-Werte eingeben. Wenn aber sowohl für den Wohnungsanteil als auch für den Tiefgaragenanteil abgerundet wird, ist das Ergebnis geringfügig anders als wenn beide Werte addiert und dann abgerundet wird.

                        Kann man bitte hier nochmals schreiben, ob es notwendig ist solche Rundungsfehler zu vermeiden und wie das gemacht werden kann.
                        Angehängte Dateien

                        Kommentar


                          #27
                          ... ist das Ergebnis geringfügig anders als wenn beide Werte addiert und dann abgerundet wird.
                          Abzurunden ist das Endergebnis, also zuerst addieren und erst zum Schluss auf volle m² abrunden.

                          Das sieht man aber auch in meinen Tabellenbeispielen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #28
                            Hallo Charlie24,

                            es geht um Bundesland Berlin.

                            Gemäß meines Screenshots 20220808_Gru_Berlin_2.JPG habe ich die Quadratmeter für Wohnung und TG separat eingegeben. Für beide Einträge kann hierfür in Elster keine Kommastelle in Elster eingeben. Für meine Wohnung (TG) habe ich 17,5 m² (3,9 m²) errechnet. Das Endergebnis ist in meinem Fall 21,4 m² und ich sollte es auf 21 m² abrunden.

                            Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass nur die beiden Einzelwerte und nicht das Endergebnis in Elster einzutragen sind (d.h. 2 Zeilen).

                            20220808_Tabellenbeispiel_Zeile4_10.JPG20220808_Gru_Berlin_2.JPG
                            Gemäß Ihrem Tabellenbeispiel hatten Sie ursprünglich auch zwei Zeilen analog zu meiner Tabelle. Davon haben Sie den Summenwert 73,5 gebildet und diesen auf 73 m² abgerundet. Aber in welche Zeile geben Sie die 73 m² ein?
                            Ich nehme an, dass in Elster in Ihrem Fall nicht zwei Zeilen (63,00 m², 10,5 m²) sondern einfach nur eine Zeile mit 73 m² einzugeben ist, d.h. die Nebenrechung weggelassen wird. Also müsste ich in meinem Fall (Bundesland Berlin) eine einzige Zeile mit 21 m² angeben oder?
                            Ich habe aber zwei Gemarkungen eingegeben und zwei unterschiedliche Schlüssel im Hauptformular. Die Elsterprüfung hat bei meiner Vorgehensweise mit den zwei Zeilen auch nichts beanstandet.

                            Vielen Dank für Ihre Bemühungen!!
                            Zuletzt geändert von UdoP; 08.08.2022, 16:56.

                            Kommentar


                              #29
                              Aber in welche Zeile geben Sie die 73 m² ein?
                              In die Zeile 4 der Anlage Grundstück, das steht doch auch im Tabellenbeispiel.

                              Bei nur einem Bodenrichtwert ist nur die Summe einzutragen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #30
                                Hallo Charlie24,

                                ich habe eine Frage zur Grundsteuer BW.

                                Ich habe eine ETW mit 2 Grundbucheinträgen:
                                1. Wohnung und Abstellraum als Alleineigentum (55/1000)
                                2. Einen Doppelparker (15/1000) - und der gehört mir und einem weiteren Eigentümer zu gleichen Teilen (beide im Grundbuch eingetragen). Hier würde ich mal auf Bruchteilsgemeinschaft tippen - aber ich kann keine 2 Eigentumsverhältnisse angeben.

                                In den Hausabrechnungen erscheint immer 62,5/1000; da wird der Doppelparker einfach hälftig gewertet.
                                Darf ich das auch bei der Grundsteuer machen?

                                Schon mal vielen Dank im Voraus.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X