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Grundsteuer bei Einfamilienhaus mit 4 Flurstücken

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    Grundsteuer bei Einfamilienhaus mit 4 Flurstücken

    Grundsteuer-Erfassung NRW für ein Einfamilienhaus & 4 Flurstücken, z.T. wegen leichter Grenz-Überbauung

    In der Hilfstabelle des Finanzamtes sieht es so aus:
    Grundbuchblatt Flur Flurstück:
    Zähler
    Flurstück:
    Nenner
    Fläche in qm Bodenrichtwert je qm in Euro
    (Bodenrichtwert-Nutzungsart)
    00xxx 001 00147 000 12 50 (Ein-/Zweigeschossig)
    00xxx 001 00148 000 25 50 (Ein-/Zweigeschossig)
    00xxx 001 00149 000 24 50 (Ein-/Zweigeschossig)
    00xxx 001 00163 000 595 50 (Ein-/Zweigeschossig)
    Grundbuchblatt-Nr. aus Sicherheitsgründen weggelassen.

    Gemarkung beziehungsweise Flurstück im Erfassungsbogen:

    Erfassungsfelder 11-13 sind verständlich und in Ordnung, wobei die Flur nur einstellig zu erfassen ist. OK.

    Flurstück: Zähler, Nenner ist insoweit schwieriger, weil man in Feld 14 nicht 4 sondern nur 1 Eingabe
    machen kann. (Oder ginge es auch tabellarisch?)


    Mir war es zwar gelungen, die obigen 4 Flurstücke tabellarisch zu erfassen, aber die Fehlermeldung
    lautete wie bei einer zusammengefassten Darstellung auf addierte 656 qm (also die 4 einfach addiert,
    Flurstück-Nenner ohnehin bei allen 4 = 000) „Unvollständige Erfassung“.


    Kann ich den Bodenrichtwert wie angegeben verwenden pro qm? Irritiert hat mich der Zusatz des
    Finanzamtes „Ein-/Zweigeschossig“.


    Im Auszug aus der Flurkarte von September 1983 sieht das Ganze bei uns so aus:

    Siehe Anhang!


    Unsere Bebauung kann man aus der kleinen Flurkarte gut erkennen.

    Es wäre schön, wenn sich jemand meiner erbarmen würde und so danke ich
    an dieser Stelle schon einmal ganz herzlich.
    Zuletzt geändert von HGK50; 21.07.2022, 15:47.

    #2
    Die Flurstücke sind mit Nummern versehen, alle Einzel-Nenner haben "000".
    Dann trägst du eben nur die Zähler ein. 000 heißt, die Flurstücksnummer hat keinen Nenner.

    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Flurkarte 1983 - Auszug.jpg

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        #4
        Hallo Charlie24, bitte bei Gelegenheit meinen erweiterten Inhalt nochmals anschauen. Vielen herzlichen Dank.
        HGK50

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