Grundsteuer-Erfassung NRW für ein Einfamilienhaus & 4 Flurstücken, z.T. wegen leichter Grenz-Überbauung
In der Hilfstabelle des Finanzamtes sieht es so aus:
Grundbuchblatt-Nr. aus Sicherheitsgründen weggelassen.
Gemarkung beziehungsweise Flurstück im Erfassungsbogen:
Erfassungsfelder 11-13 sind verständlich und in Ordnung, wobei die Flur nur einstellig zu erfassen ist. OK.
Flurstück: Zähler, Nenner ist insoweit schwieriger, weil man in Feld 14 nicht 4 sondern nur 1 Eingabe
machen kann. (Oder ginge es auch tabellarisch?)
Mir war es zwar gelungen, die obigen 4 Flurstücke tabellarisch zu erfassen, aber die Fehlermeldung
lautete wie bei einer zusammengefassten Darstellung auf addierte 656 qm (also die 4 einfach addiert,
Flurstück-Nenner ohnehin bei allen 4 = 000) „Unvollständige Erfassung“.
Kann ich den Bodenrichtwert wie angegeben verwenden pro qm? Irritiert hat mich der Zusatz des
Finanzamtes „Ein-/Zweigeschossig“.
Im Auszug aus der Flurkarte von September 1983 sieht das Ganze bei uns so aus:
Siehe Anhang!
Unsere Bebauung kann man aus der kleinen Flurkarte gut erkennen.
Es wäre schön, wenn sich jemand meiner erbarmen würde und so danke ich
an dieser Stelle schon einmal ganz herzlich.
In der Hilfstabelle des Finanzamtes sieht es so aus:
Grundbuchblatt | Flur | Flurstück: Zähler |
Flurstück: Nenner |
Fläche in qm | Bodenrichtwert je qm in Euro (Bodenrichtwert-Nutzungsart) |
00xxx | 001 | 00147 | 000 | 12 | 50 (Ein-/Zweigeschossig) |
00xxx | 001 | 00148 | 000 | 25 | 50 (Ein-/Zweigeschossig) |
00xxx | 001 | 00149 | 000 | 24 | 50 (Ein-/Zweigeschossig) |
00xxx | 001 | 00163 | 000 | 595 | 50 (Ein-/Zweigeschossig) |
Gemarkung beziehungsweise Flurstück im Erfassungsbogen:
Erfassungsfelder 11-13 sind verständlich und in Ordnung, wobei die Flur nur einstellig zu erfassen ist. OK.
Flurstück: Zähler, Nenner ist insoweit schwieriger, weil man in Feld 14 nicht 4 sondern nur 1 Eingabe
machen kann. (Oder ginge es auch tabellarisch?)
Mir war es zwar gelungen, die obigen 4 Flurstücke tabellarisch zu erfassen, aber die Fehlermeldung
lautete wie bei einer zusammengefassten Darstellung auf addierte 656 qm (also die 4 einfach addiert,
Flurstück-Nenner ohnehin bei allen 4 = 000) „Unvollständige Erfassung“.
Kann ich den Bodenrichtwert wie angegeben verwenden pro qm? Irritiert hat mich der Zusatz des
Finanzamtes „Ein-/Zweigeschossig“.
Im Auszug aus der Flurkarte von September 1983 sieht das Ganze bei uns so aus:
Siehe Anhang!
Unsere Bebauung kann man aus der kleinen Flurkarte gut erkennen.
Es wäre schön, wenn sich jemand meiner erbarmen würde und so danke ich
an dieser Stelle schon einmal ganz herzlich.
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