Hallo zusammen,
habe eine PV Anlage kleiner 10KWp. Ist seit Oktober 2018 am netz und angemeldet. Kleinunternehmerregelung wurde damals gewählt, sprich Einkommenssteuer auf den eigens verbrauchten Strom von 0,20 € pro KW muss ich bezahlen und die Umsatzsteuer muss erledigt werden. Anlage ist somit bald 4 Jahre alt. Ist es ratsam auf Liebhaberei umzustellen? Umsatzsteuer muss dann weiterhin abgeführt werden, richtig? Jährlich wird die Summe von 664.-€ (Summe AfA) eingetragen. Was ist jetzt besser? Die Liebhaberei zu beantragen oder nicht? Danke für jegliche Hilfe, da es eh schon sowas von kompliziert ist.
habe eine PV Anlage kleiner 10KWp. Ist seit Oktober 2018 am netz und angemeldet. Kleinunternehmerregelung wurde damals gewählt, sprich Einkommenssteuer auf den eigens verbrauchten Strom von 0,20 € pro KW muss ich bezahlen und die Umsatzsteuer muss erledigt werden. Anlage ist somit bald 4 Jahre alt. Ist es ratsam auf Liebhaberei umzustellen? Umsatzsteuer muss dann weiterhin abgeführt werden, richtig? Jährlich wird die Summe von 664.-€ (Summe AfA) eingetragen. Was ist jetzt besser? Die Liebhaberei zu beantragen oder nicht? Danke für jegliche Hilfe, da es eh schon sowas von kompliziert ist.
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