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Grundsteuer - Wochenendhaus ohne Wohnrecht - Wohin damit ?

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    Grundsteuer - Wochenendhaus ohne Wohnrecht - Wohin damit ?

    Liebe Gemeinde,

    eigentlich sollen Formulare und Behördengänge ja barrierefrei sein - aber ich scheitere leider an dieser Grundsteuererklärung und brauche Hilfe. Ich habe ein Wochenendgrundstück mit einem Bungalow. Dort besteht kein Wohnrecht. Ich habe nun durch lange Recherche gefunden, dass solche Grundstücke die Grundstücksart "Sonstige bebaute Grundstücke" haben sollen. Leider steht in der Hilfe kein Hinweis darauf - da stehen als Beispiele: "Clubhäuser, Vereinshäuser, Bootshäuser, studentische Verbindungshäuser, Turnhallen, Schützenhallen und Jagdhütten." Wenn man nicht gezwungen wäre das auszufüllen, könnte man darüber lachen.

    Aber selbst wenn ich jetzt davon ausgehe, dass meine Internetrecherche stimmt - dann komme ich auf den nächsten Seiten nicht weiter. Wenn ich ein "Nichtwohngrundstück" habe (habe kein Wohnrecht), mit einem Bungalow darauf, dann ist das doch ein Sachwert den ich angeben muss - oder? Wenn ich aber ein Gebäude angeben will - dann kann ich wählen zwischen Autohäusern, Tennishallen, Krankenhäusern - aber es gibt keine Gartenhäuser, Wochenendhäuser, Bungalows. Also was gebe ich dort an? Ich kann es nicht frei lassen, da ich sonst eine Fehlermeldung bekomme: "Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden." Kann wir eventuell jemand helfen?

    VG Moritz

    #2
    Ganz unten in der Hilfe findet sich folgender Hinweis: Ein Wochenendhaus, das nicht dauernd bewohnt werden kann, ist als

    Gemischt genutzte Grundstücke (Wohnhäuser mit Mischnutzung) zu erklären. Man darf die Hilfe ruhig lesen, dafür ist sie nämlich gedacht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank! Das ging ja schnell. Ich habe die Hilfe natürlich gelesen - allerdings nur die Ausfüllhilfe und die Angaben direkt im Formular (wenn man auf die Fragezeichen clickt). Damit verbringt man schon Stunden und kommt zu keinem Ergebnis. Also ändere ich jetzt die Grundstücksart und kämpfe weiter.... Danke.

      VG Moritz

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        #4
        .. allerdings nur die Ausfüllhilfe und die Angaben direkt im Formular (wenn man auf die Fragezeichen clickt).
        Wenn man auf den Hilfebutton bei Gebäudeart klickt, ist das ganz unten zu finden.

        Gebäudeart.JPG

        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Späte Ergänzung zu "Wochenendhaus": Nach ebenfalls stundenlangem Probieren und Recherchieren zur Unterbringung meines Sommerhäuschens im Elster-Grundsteuer-Formular

          fand ich beim Portal vom Finanzamt Brandenburg die beste denkbare Anleitung zum Ausfüllen:
          https://finanzamt.brandenburg.de/fa/...mit-meinelster -->
          https://finanzamt.brandenburg.de/six...2019102022.pdf

          Viel Glück!
          Zuletzt geändert von MySch; 20.11.2022, 14:06.

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