Liebe Gemeinde,
eigentlich sollen Formulare und Behördengänge ja barrierefrei sein - aber ich scheitere leider an dieser Grundsteuererklärung und brauche Hilfe. Ich habe ein Wochenendgrundstück mit einem Bungalow. Dort besteht kein Wohnrecht. Ich habe nun durch lange Recherche gefunden, dass solche Grundstücke die Grundstücksart "Sonstige bebaute Grundstücke" haben sollen. Leider steht in der Hilfe kein Hinweis darauf - da stehen als Beispiele: "Clubhäuser, Vereinshäuser, Bootshäuser, studentische Verbindungshäuser, Turnhallen, Schützenhallen und Jagdhütten." Wenn man nicht gezwungen wäre das auszufüllen, könnte man darüber lachen.
Aber selbst wenn ich jetzt davon ausgehe, dass meine Internetrecherche stimmt - dann komme ich auf den nächsten Seiten nicht weiter. Wenn ich ein "Nichtwohngrundstück" habe (habe kein Wohnrecht), mit einem Bungalow darauf, dann ist das doch ein Sachwert den ich angeben muss - oder? Wenn ich aber ein Gebäude angeben will - dann kann ich wählen zwischen Autohäusern, Tennishallen, Krankenhäusern - aber es gibt keine Gartenhäuser, Wochenendhäuser, Bungalows. Also was gebe ich dort an? Ich kann es nicht frei lassen, da ich sonst eine Fehlermeldung bekomme: "Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden." Kann wir eventuell jemand helfen?
VG Moritz
eigentlich sollen Formulare und Behördengänge ja barrierefrei sein - aber ich scheitere leider an dieser Grundsteuererklärung und brauche Hilfe. Ich habe ein Wochenendgrundstück mit einem Bungalow. Dort besteht kein Wohnrecht. Ich habe nun durch lange Recherche gefunden, dass solche Grundstücke die Grundstücksart "Sonstige bebaute Grundstücke" haben sollen. Leider steht in der Hilfe kein Hinweis darauf - da stehen als Beispiele: "Clubhäuser, Vereinshäuser, Bootshäuser, studentische Verbindungshäuser, Turnhallen, Schützenhallen und Jagdhütten." Wenn man nicht gezwungen wäre das auszufüllen, könnte man darüber lachen.
Aber selbst wenn ich jetzt davon ausgehe, dass meine Internetrecherche stimmt - dann komme ich auf den nächsten Seiten nicht weiter. Wenn ich ein "Nichtwohngrundstück" habe (habe kein Wohnrecht), mit einem Bungalow darauf, dann ist das doch ein Sachwert den ich angeben muss - oder? Wenn ich aber ein Gebäude angeben will - dann kann ich wählen zwischen Autohäusern, Tennishallen, Krankenhäusern - aber es gibt keine Gartenhäuser, Wochenendhäuser, Bungalows. Also was gebe ich dort an? Ich kann es nicht frei lassen, da ich sonst eine Fehlermeldung bekomme: "Bei Nichtwohngrundstücken müssen Angaben zum Sachwert gemacht werden." Kann wir eventuell jemand helfen?
VG Moritz
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