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Grundsteuererklärung - Zähler und Nenner unklar

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    Grundsteuererklärung - Zähler und Nenner unklar

    Guten Abend zusammen,
    ich habe Probleme die Elster Formulare auszufüllen.

    Zu meiner Person:
    Meine Ehefrau und ich wohnen in NRW.
    Wir sind jeweils zu 50 Prozent Eigentümer einer Eigentumswohnung, die zu einer Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) gehören.

    Auf dem Grundstück stehen 3 Häuser mit jeweils 10 Eigentumswohnungen und 30 Garagen (zu jeder Wohnung gehört eine Garage).

    Nun meine Frage an Euch : Wie füllen wir die Formulare richtig aus?
    Ich komme mit den Zählern und Nennern irgendwie nicht klar :-(.

    Müssen auch alle 30 Eigentümer angegeben werden?

    Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar!!!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 22.07.2022, 08:44.

    #2
    Es geht offenbar um die Grundsteuererklärung. Ihr seid zwei Eigentümer. Was ist das Problem mit Zähler und Nenner?

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      #3
      Ich weiß nicht, wie ich die Online-Formulare ausfüllen muss. Elster teilt mir immer Fehler mit.

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        #4
        Zitat von Kirk64 Beitrag anzeigen

        Müssen auch alle 30 Eigentümer angegeben werden?
        definitiv nein. Ihr seid Eigentümer eures Wohneigentums zu je 50 % also 1/2. Schaut euch mal die Anleitung von Charlie 24 an, die oben angepinnt ist.

        Kommentar


          #5
          Ihr müsst nur euer Wohnungseigentum erklären: https://forum.elster.de/anwenderforu...4nder-sowie-bw
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Kirk64 Beitrag anzeigen
            Ich weiß nicht, wie ich die Online-Formulare ausfüllen muss. Elster teilt mir immer Fehler mit.
            Dann wirst du die Fehler beseitigen müssen.

            Zunächst gibt es ja einen Sticky für die Länder des Bundesmodells, wozu nach meiner Erinnerung auch NRW zählt, der klärt schon einmal eine Begrifflichkeiten.

            Man dürfte schon einen großen Schritt weiter sein, wenn man begreift, dass die wirtschaftliche Einheit, um die es geht, die ETW ist, und nur deren Eigentümer gefragt sind, nicht die aller ETW in der WEG. Und dass Zähler/Nenner an verschiedenen Stellen vorkommen, je nach Einzelfall in der Flurstückkarte (wo es kein mathematischer Bruch ist), dann beim Anteil der ETW an der WEG (also z.B. eine Miteigentumsanteil von 676/10000), und dann bei den Eigentumsanteilen der wirtschaftlichen Einheit selbst.

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              #7
              Zitat von Kirk64 Beitrag anzeigen
              Ich weiß nicht, wie ich die Online-Formulare ausfüllen muss. Elster teilt mir immer Fehler mit.
              Darf man nach Deiner Eintragung fragen und nach dem Fehlertext ? Nur wenn es keine Umstände macht natürlich ...

              Was ein Zähler und was ein Nenner in einem Bruch ist, weißt Du ? Dann wirst Du ja jeweils eine "1" bei "Zähler" und eine "2" bei Nenner eingetragen haben, das dürfte also nicht das Problem sein.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

                Langsam verstehe ich die die Grundsteuererklärung, aber nur langsam.
                Wie sieht es mit dem Formular aus indem ich die Größe der Wohnungen bestimmen soll?
                Muss dort angegeben werden wieviel Wohnungen die WEG auf dem Grundstück unterhält und welche Größen diese haben?

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                  #9
                  Du musst deinen Anteil deiner Wohnung an der gesamten Grundstücksfläche berechnen und angeben und in manchen Bundesländern auch die Wohnfläche angeben. Das sind zwei verschiedene Dinge.

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                    #10
                    Sorry, verstehe ich nicht, bin so blöd, die Grundstücksfläche liegt bei 3500 qm, unsere Wohnung hat 90 qm. Auf dem Grundstück sind 3 Häuser mit insgesamt 30 Eigentümern ( jedes Haus hat zehn Wohnungen).

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                      #11
                      Du hast einen Miteigentumsanteil z.B. 80/1000. Bei 3500 qm gehört dir also 3500 X 80 / 1000 vom Grundstück. Diesen Wert trägst du bei den Angaben zum Boden ein.
                      Die 90 qm Wohnfläche trägst du bei der Frage nach der Wohnfläche ein. Die Frage nach den Garagen beantwortest du mit 1, weil du eine Garage hast.

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                        #12
                        Zitat von Kirk64 Beitrag anzeigen
                        Sorry, verstehe ich nicht, bin so blöd, die Grundstücksfläche liegt bei 3500 qm, unsere Wohnung hat 90 qm. Auf dem Grundstück sind 3 Häuser mit insgesamt 30 Eigentümern ( jedes Haus hat zehn Wohnungen).
                        Wohnfläche und dein Anteil des Grundstücks sind zwei verschiedene Dinge, die beide erfragt werden.
                        Wenn das Grundstück nur aus einem Flurstück besteht, ist es doch einfach. 3500qm multipliziert mit dem Miteigentumsanteil (z.B. 370/1000), wären 129,5qm, abgerundet 129.

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                          #13
                          In unserem Kaufvertrag steht exakt folgendes:

                          Miteigentumsanteil: 35.235/1.000.000

                          Gebäude und Freifläche: 3473 qm

                          Wie soll ich diese Zahlen im Formular eintragen?

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                            #14
                            Wie soll ich diese Zahlen im Formular eintragen?
                            Die Größe des Flurstücks und der Miteigentumsanteil sind im Hauptvordruck zu erklären, Zeilen 9 bis 11 GW1.

                            Hier ein Beispiel:

                            Tabelle_TG.JPG
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              3473 qm / 1.000.000 x 35.235 = 122, 37 qm abgerundet 122 qm. Diese 122 qm in GW 2 mit dem Bodenwert eintragen.

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