Dann noch die 90 qm Wohnfläche unter Wohnfläche eintragen und bei Garagen 1 angeben.
Grundsteuererklärung - Zähler und Nenner unklar
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Sorry Ihr Lieben, ich verzweifele gerade an dem Online-Formular: Gemarkung bezw. FLURSTÜCK.
Unter Fläche habe ich den Mieteigentumsanteil eingegeben ( bei uns: 3473qm ).
Unter 11 wird gefragt, zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler und Nenner.
Wird dort Unter Zähler 1 und unter Nenner 2 eingetragen?
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Habe den Fehler gefunden, Sorry!
Nun bin ich bei Angaben zu Eigentümer.
Was muss ich dort ankreuzen?
Meine Ehefrau und ich sind zu je 50 Prozent an der Eigentumswohnung beteiligt.
Wir haben drei Häuser auf dem Grundstück mit jeweils 10 Eigentümern je Haus.
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Dann müsst ihr in Zeile 51 als Zähler jeweils 1 und als Nenner jeweils 2 eintragen.Meine Ehefrau und ich sind zu je 50 Prozent an der Eigentumswohnung beteiligt.
Wie viele Eigentumswohnungen auf dem Grundstück stehen, interessiert nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Die Auswahl Ehegatten / Lebenspartner ist eigentlich nicht zu übersehen.Und bei Eigentumsverhältnis?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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So endlich, habe fast alles geschafft.
Trotzdem kommt folgende Fehlermeldung:
Auf dem Hauptvordruck wurde als Art der wirtschaftlichen Einheit ein unbebautes bzw. ein bebauten Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) erklärt. Es wurden aber keinerlei Angaben auf der Anlage Grundstück getätigt.
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Möglicherweise hast du die Anlage Grundstück überhaupt noch nicht beigefügt ? Ohne die geht es nicht, das sieht man doch aus meiner Tabelle.
Fast täglich wird hier im Forum gefragt, wie man bei der Webanwendung Mein ELSTER benötigte Anlagen zu einer Steuererklärung hinzufügt. Wenn man erstmals eine Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER startet, kann man seit dem Jahr 2019 einen Anlagenassistenten nutzen. Einzelheiten sind hier beschrieben: https://forum.elster
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Nur die Wohnfläche der Wohnung, die deiner Frau und dir gehört. Falls das mehr als eine Wohnung sein sollte, musst du auch mehr als eine Erklärung einreichenNur unsere WohnungenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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