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Grundsteuer Saarland - Mehrfamilienhaus

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    Grundsteuer Saarland - Mehrfamilienhaus

    Hallo,

    ich versuche mich hier mal Schritt für Schritt durchzukämpfen und vielleicht hat der ein oder andere noch Tips für mich..

    Ich habe eine von mir bewohnte Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus.

    Die Eigentümergemeinschaft hat insgesamt 6 Grundstücke. Zwei Grundstücke sind mit Wohngebäuden und Grünflächen bebaut
    und der Rest sind Zuwege, Strassen, Stellplätze, etc. Insgesamt sind es 6 Häuser und 48 Wohnungen.

    Ich habe laut Teilungserklärung ein Miteigentum von 22,15/1000 auf alle 6 Grundstücke.

    Habe nun alle 6 Flurstücke eingetragen mit Flurstück, Fläche... und zu jedem mein Miteigentum von 22,15/1000? Ist das so korrekt?
    Weil ich ja einen Anteil an Allem trage, denke ich. Oder schreib ich diesen Anteil nur dort zu dem Flurstück, wo sich auch meine Wohnung befindet?

    Ich habe dann auch das Grundstück auf dem sich meine Wohnung befindet mit "Erste Fläche - Schlüsselwert 1 " bezeichnet. Muss ich
    die Anderen auch bezeichnen??

    Dann stolpere ich schon weiter.. An dem Wort "Eigentumsverhältnis". Da habe ich Bruchteilsgemeinschaft eingetragen. Da ich ja nur
    einen Teil des Ganzen besitze. Nun verlangt Elster von mir aber das ich alle Eigentümer aufliste mit IDENT Nummer und Steuernummer??
    48 Personen?? Kann man das umgehen? Stimmt das auch so? Oder muss ich hier Alleineigentum angeben?

    Das wars erst mal bei dem ersten Teil, damit es nicht so viel auf einmal wird. Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG
    Nicole


    #2
    Habe nun alle 6 Flurstücke eingetragen mit Flurstück, Fläche... und zu jedem mein Miteigentum von 22,15/1000? Ist das so korrekt?
    Das ist korrekt.

    Muss ich die Anderen auch bezeichnen??
    Ja, es müssen alle geschlüsselt werden. Bei identischem Bodenrichtwert alle über erste Fläche.

    Da habe ich Bruchteilsgemeinschaft eingetragen.
    Das ist falsch. Du erklärst nur dein Wohnungseigentum, das ist die wirtschaftliche Einheit.

    Deine ETW gehört dir entweder allein oder bei Ehegatten häufig beiden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24 okay, also da mir die Wohnung alleine gehört trage ich dort:

      0 Alleineigentum einer natürlichen Person

      ein.

      Das Andere passe ich gleich an.

      Danke, Du hast mir hier schon ein gutes Stück weitergeholfen.

      Das Andere kommt dann mit GW2 )

      Kommentar


        #4
        Hallo,
        versuche mich dann heute mal an GW2

        (1) Angaben zur Grundstücksart: hier habe ich „Wohnungseigentum“ gewähl, da Du ja gesagt hast, dass sich das nur auf meine Wohneinheit bezieht. Korrekt?

        (2) + (3) Grundsteuerbefreiungen + Vergünstigungen habe ich übersprungen, da hab ich keine.

        (4) Angaben zu Grund und Boden habe ich folgendermaßen berechnet: Da ich 22,15/1000 Anteilen habe und die 6 Grundstücke insgesamt 4932 qm haben, habe ich dieses Ergebnis:
        (4932*22,15) /1000 = 109 qm

        Da steht noch weitere Fläche hinzufügen? Muss ich da noch etwas auflisten? Laut dem Beispiel das angezeigt wird, wurde das so berechnet.
        Abweichender Entwicklungsstand habe ich freigelassen, da es hier weder Bauerwartungsland noch Rohbauland gibt.

        (5) Angabe bei Wohnungsgrundstücken zum Ertragswert
        Baujahr 1969. War das einfachste … ;o), Kernsanierung? Die Leute sanieren ja ihre Wohnungen selbst immer mal.. Neue Fenster,… Neue Leitungen wurden teilweise eingezogen, aber eine Kernsanierung wie man sie kennt, wurde nicht gemacht, daher habe ich das ausgelassen. Und Abbruchpflicht auch.

        Garagen – Tiefgaragenstellplätze gibt es keine.

        Angabe zur Wohnnutzfläche? Hier dann nur meine Flächen angeben? Also 1 Wohnung über 60qm mit 66qm.

        Steuervergünstigung wieder freigelassen.

        (6) Angabe bei Nichtwohngrundstücken.
        Muss ich hier den Stellplatz angeben? Ist nur betonierte Fläche.

        (7) Zusätzliche Angabe bei Wohnungseigentum. Hier habe ich dann das Datum der Eintragung im Grundbuch beim Kauf eingetragen.

        (8) Erbbaurecht : gibt’s nix



        Charlie24, wäre super, wenn Du da nochmal kurz drüberfliegen könntest

        Vielen Dank für Deine Hilfe und einen schönen Tag
        Nicole

        Kommentar


          #5
          ...habe ich dieses Ergebnis: (4932*22,15) /1000 = 109 qm
          Für die Zeile 4 der Anlage Grundstück passt der Wert, wenn für alle der gleiche Bodenrichtwert gilt

          Natürlich musst du die 6 Flurstücke alle im Hauptvordruck einzeln aufführen. Da bin ich mir jetzt nicht mehr ganz sicher, ob du das wirklich

          gemacht hast oder was meinst du mit "Da steht noch weitere Fläche hinzufügen?" Falls das die Anlage Grundstück betrifft, wäre das ein 2. Bodenrichtwert.

          Stellplätze im Freien müssen nicht angegeben werden. Ansonsten sieht das alles richtig aus.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Charlie24, ja ich ich habe alle 6 Grundstücke einzeln aufgelistet. Der Bodenrichtwert ist bei allen Grundstücken gleich.

            Bei den 109qm, die ich da ausgerechnet habe kann man nochmal weitere Flächen hinzufügen, ..ich sehe, Du schreibst, das da ein 2.
            Bodenrichtwert sein müsste. Gibt es ja nicht.

            Perfekt! Du hast mir meinen Tag gerettet! 1000 Dank! Kann man Dir irgendwohin was spenden?

            LG
            Zuletzt geändert von Nic1974; 24.07.2022, 13:50.

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              #7
              Kann man Dir irgendwohin was spenden?
              Nein, wir arbeiten hier nicht für Geld. Man kann eine hilfreiche Antwort bzw. einen hilfreichen Beitrag allenfalls liken.

              https://forum.elster.de/anwenderforu...b-und-feedback
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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